Legalisierung:Justizministerin lehnt geplante Cannabis-Freigabe ab

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Eine illegale Hanf-Plantage, entdeckt bei einer Drogenrazzia auf einem privaten Gelände in Brandenburg. (Foto: Patrick Pleul/dpa/Archiv)

Die Bundesregierung hat die Legalisierung von Cannabis auf den Weg gebracht. Brandenburgs CDU-Justizministerin hält das Gesetz für falsch. Sie sieht neue Probleme auf die Behörden zukommen.

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Potsdam (dpa/bb) - Brandenburgs Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) rechnet als Folge einer bundesweiten Cannabis-Legalisierung mit einem Anstieg der organisierten Kriminalität. Sie hält das geplante Gesetz für einen Fehler. „Aus meiner Sicht ist das Gesetz ein Förderprogramm für die organisierte Kriminalität. Es erschwert auch die Strafverfolgungsmöglichkeiten in diesem Bereich“, sagte Hoffmann der dpa in Potsdam.

An diesem Freitag hat der Bundesrat Gelegenheit, zu den Plänen der Ampel-Regierung für eine Cannabis-Freigabe Stellung zu nehmen. Kiffen soll spätestens mit dem Jahreswechsel in Deutschland legal werden.

Auch nach Ansicht des Deutschen Richterbunds wird die von der Bundesregierung geplante Cannabis-Legalisierung nicht zu einer Entlastung der Gerichte führen.

„Das in dem Gesetzentwurf genannte Einsparvolumen kann ich auch nicht nachvollziehen“, sagte die Ministerin. Dem Gesetzentwurf zufolge geht das Bundesgesundheitsministerium von jährlichen Einsparungen bei Strafverfolgungsbehörden in Höhe von 800 Millionen, bei Gerichten von 220 Millionen Euro und bei Justizvollzugseinrichtungen von 35 Millionen Euro aus.

„Ich rechne als eine Folge mit mehr Strafverfahren, und die Ermittlungen in diesem Bereich werden personalintensiver sein“, meinte Hoffmann, die mit mehr Cannabis-Konsum und steigender Nachfrage rechnet. „Die Regulierung dieser Anbauvereinigungen wird auch für andere Landesbehörden mit erheblichen Belastungen verbunden sein wegen der Kontroll-, Aufsichts- und Genehmigungspflichten. Die größten Probleme werden auf die Gesundheitsbehörden zukommen.“

Der vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachte Gesetzentwurf sieht vor, Cannabis im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen zu streichen. Für Volljährige ab 18 Jahre soll der Besitz von 25 Gramm erlaubt werden. Privat sollen maximal drei Pflanzen angebaut werden dürfen.

In Cannabis-Clubs sollen Vereinsmitglieder die Droge gemeinschaftlich anbauen und gegenseitig abgeben dürfen - pro Monat höchstens 50 Gramm pro Mitglied. Bei 18- bis 21-Jährigen sollen es bis zu 30 Gramm im Monat mit einem maximalen Gehalt von zehn Prozent an Tetrahydrocannabinol (THC) sein dürfen, das ist der Stoff mit der Rauschwirkung. Ziel ist ein Inkrafttreten des Gesetzes Anfang 2024.

© dpa-infocom, dpa:230929-99-376025/2

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