Covid-19:Brandenburg will Ende Februar Corona-Auflagen kippen

Ein gebrauchter orangefarbener Mund-Nasen-Schutz liegt auf dem Gehweg. (Foto: Peter Kneffel/dpa/Symbolbild)

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Potsdam (dpa/bb) - In Brandenburg sollen die restlichen Corona-Beschränkungen des Landes nach den Plänen von Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) zum 1. März wegfallen. Vor dem Hintergrund des vorgezogenen Endes bundesweiter Corona-Regeln soll die Maskenpflicht in Obdachlosenunterkünften und Flüchtlingseinrichtungen aufgehoben werden, teilte das Ministerium am Freitag mit. Die Testpflicht für nicht geimpfte und nicht genesene Beschäftigte in Flüchtlingseinrichtungen, psychiatrischen Kliniken sowie in Jugendhilfe- und Seniorenheimen soll ebenfalls wegfallen.

Die Gesundheitsministerinnen und -minister von Bund und Ländern hatten am Dienstag angesichts einer stabilen Corona-Lage ein früheres Ende der Masken- und Testpflichten für Beschäftigte und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen vereinbart. Die Schutzvorgaben sollen zum 1. März auslaufen, ursprünglich sollten sie bis zum 7. April gelten. Für Besuche in Arztpraxen, Kliniken und Pflegeheimen soll die Maskenpflicht nach der Vereinbarung bestehen bleiben. Damit würden die letzten Vorgaben schrittweise bis Ostern enden.

CDU-Fraktionschef Jan Redmann wertete Nonnemachers Ankündigung positiv, hätte sie sich aber früher gewünscht. „Einschränkende Maßnahmen müssen aus unserer Sicht immer gut begründet sein. Das sind sie mit Ausnahme für Besucher von Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen angesichts der aktuellen Infektionslage nicht mehr“, sagte Redmann. „Daher begrüßen wir die Ankündigung der Gesundheitsministerin - wir hätten diesen Schritt schon früher gemacht.“ Die CDU hatte bereits früher für weniger Beschränkungen geworben.

Nonnemacher will die Aufhebung der Corona-Verordnung am kommenden Dienstag (21. Februar) ins Kabinett einbringen. Die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr mit Bussen und Bahnen endete in Berlin und Brandenburg bereits zum 2. Februar. Das galt auch für den Fernverkehr.

© dpa-infocom, dpa:230217-99-635400/3

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