Gesundheit - Niederreißen:Geflügelpest per Transport: Keine landesweite Stallpflicht

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Mehrere braune Hühner stehen auf einer eingezäunten Wiese. Foto: picture alliance / Felix Kästle/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Erfurt (dpa/th) - Nach dem Ausbruch der Geflügelpest in mindestens vier Thüringer Landkreisen wird es zunächst im Freistaat keine landesweite Stallpflicht für Hühner, Enten, Gänse oder Puten von Geflügelhaltern geben. Der zur Eindämmung der Tierseuche gebildete Landeskrisenstab entschied am Montagabend, dass die Gefahr nicht in allen Landkreisen als so hoch einzuschätzen sei, dass eine flächendeckende Stallpflicht angeordnet werden müsse, teilte das Gesundheitsministerium mit.

Der derzeitige Durchzug nordischer Wasservögel könne zwar zur überregionalen Verbreitung beitragen. Nach der aktuellen Risikobewertung werde die Gefahr aber nicht in allen Landkreisen als hoch eingeschätzt. Unabhängig davon gebe es für die Geflügelbetriebe in den Restriktionszonen eine Stallpflicht. Ausnahmen müssten von den Behörden genehmigt werden.

Der erste Nachweis des für Geflügel hochansteckenden Influenzavirus H5N8 war am vergangenen Dienstag bekannt geworden. Inzwischen ist es laut Ministerium für insgesamt 25 Betriebe in Thüringen nachgewiesen. Verschiedene Landkreise haben bereits Allgemeinverfügungen erlassen, in denen Tierhalter aufgefordert werden, Geflügel in den Stall zu sperren.

Von dem Ausbruch der im Volksmund auch Vogelgrippe genannten Seuche sind laut Ministerium Halter von Geflügel in den Kreisen Weimarer Land, Sömmerda, Saale-Holzland-Kreis und der Stadt Erfurt betroffen. Allein im Weimarer Land mussten nach Angaben der Kreisverwaltung etwa 1000 Tiere getötet werden, um eine Weiterverbreitung des Virus einzudämmen. In dem Landkreis war die Tierseuche zuerst aufgetreten.

Dort hatte ein Geflügelhof in Niederreißen Tiere aus einem ebenfalls von Infektionen betroffenen Betrieb aus der Nähe von Paderborn (Nordrhein-Westfalen) erworben und sie weiterverkauft. Im Weimarer Land waren bis Montag 19 Geflügelhalter bekannt, die Kontakt zu dem Geflügelhof hatten. Es handele es sich meist um kleine Bestände privater Tierhalter, sagte eine Sprecherin. Die Ermittlung der Käufer werde dadurch erschwert, dass manche von ihnen beim Erwerb Fantasie-Namen angegeben hätten.

Um den Betrieb in Niederreißen ist ein Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet eingerichtet worden. Dies gilt auch für einen sich in den Kreis Gotha erstreckenden Bereich um den Erfurter Ortsteil Schmira, wie das Landratsamt Gotha am Montag mitteilte. In Schmira war am Freitag das H5N8-Virus bei gehaltenen Vögeln festgestellt worden. Käufer von Tieren in dem Geflügelhof im Weimarer Land sollen sich bei ihren zuständigen Veterinärämtern melden.

Das nordrhein-westfälische Umweltministerium teilte am Montag mit, von NRW aus habe sich die Tierseuche auch nach Baden-Württemberg und Bayern ausgebreitet. Nach dem Ausbruch in dem Legehennenbetrieb bei Paderborn am 20. März seien infizierte Tiere per Lastwagen in andere Bundesländer gebracht und dort vermarktet worden. Dass sie infiziert waren, war damals laut Ministerium noch nicht bekannt. Bislang habe es in 50 von 152 Betrieben Ausbrüche gegeben.

© dpa-infocom, dpa:210329-99-13721/5

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