Berlin (dpa) - Eine zweijährige Familienpflegezeit und eine bezahlte Auszeit von zehn Tagen sollen Arbeitnehmern die Pflege eines schwer kranken Angehörigen erleichtern. Der Bundestag verabschiedete ein entsprechendes Gesetz mit der Mehrheit der großen Koalition. Künftig gibt es nicht nur die Möglichkeit, für sechs Monate komplett aus dem Job auszusteigen, sondern auch einen Rechtsanspruch auf 24 Monate Familienpflegezeit. Während dieser Zeit kann ein Beschäftigter seine Wochenarbeitszeit auf bis zu 15 Stunden reduzieren.
Gesundheit:Mehrheit im Bundestag für Familienpflegezeit
Berlin (dpa) - Eine zweijährige Familienpflegezeit und eine bezahlte Auszeit von zehn Tagen sollen Arbeitnehmern die Pflege eines schwer kranken Angehörigen erleichtern. Der Bundestag verabschiedete ein entsprechendes Gesetz mit der Mehrheit der großen Koalition. Künftig gibt es nicht nur die Möglichkeit, für sechs Monate komplett aus dem Job auszusteigen, sondern auch einen Rechtsanspruch auf 24 Monate Familienpflegezeit. Während dieser Zeit kann ein Beschäftigter seine Wochenarbeitszeit auf bis zu 15 Stunden reduzieren.
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