Gesundheit:KVS befürchtet Schließung von Bereitschaftsdienstpraxen

Lesezeit: 1 min

Ein Arzt hält ein Stethoskop in der Hand. (Foto: Patrick Seeger/dpa/Symbolbild)

Ein Urteil zur Sozialversicherungspflicht für Poolärzte im Bereitschaftsdienst könnte Folgen haben für die Versorgung von Patienten. Die Kassenärztliche Vereinigung Saarland ist in Sorge.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Saarbrücken (dpa/lrs) - Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts drohen nach Ansicht der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland (KVS) Schließungen von Ärztlichen Bereitschaftspraxen. Das Urteil vom Dienstag werde „künftig leider gravierende Auswirkungen für die ambulante Versorgung der Patientinnen und Patienten haben“, teilte die KVS am Mittwoch in Saarbrücken mit. Das Gericht in Kassel hatte entschieden, dass ein Zahnarzt sozialversichert werden muss, wenn er als sogenannter Poolarzt einem von der Kassenärztlichen Vereinigung organisierten Notdienst nachkommt. Nach Angaben des Gerichts bezieht sich das Verfahren aber nur auf den Einzelfall des Klägers.

Durch die Sozialversicherungspflicht kämen auf die KVS „finanziell und logistisch nicht zu stemmende Mehrbelastungen“ zu, so die Vereinigung. „Daher ist es unausweichlich, die Poolärzte aus der Versorgung zu nehmen und die Bereitschaftsdienste den originär dienstverpflichteten niedergelassenen Ärzten und zugelassenen MVZ (Medizinische Versorgungszentren) zuzuweisen“, teilte die KVS mit. Aufgrund der Knappheit an dienstfähigen Ärzten sei dies „nur durch eine erhebliche Reduzierung der Bereitschaftsdienstpraxen“ realisierbar.

Bisher übernahmen laut KV im Saarland rund 150 Poolärzte freiwillig 33 Prozent der Dienste im Ärztlichen Bereitschaftsdienst. Poolärzte sind Ärzte, die im Saarland nicht niedergelassen sind, aber auf freiwilliger Basis Bereitschaftsdienste übernehmen. Sie spielten für die Versorgung in 13 Bereitschaftsdienstpraxen und für die dringenden Hausbesuche eine wesentliche Rolle, hieß es. „Es ist für uns völlig unverständlich, dass einem bewährten System nun der Kollaps droht.“

Das saarländische Gesundheitsministerium erklärte, es respektiere die Entscheidung des Gerichts. Eine abschließende fachliche Bewertung des Urteils sei derzeit aber noch nicht möglich. Das Ministerium kündigte an, die weiteren Schritte mit der KVS zu besprechen, die Lage zu bewerten und anschließend das gemeinsame Vorgehen abzustimmen.

© dpa-infocom, dpa:231025-99-698282/4

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: