Frankfurt:Mahnwache von Abtreibungsgegnern sorgt für Kontroverse

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Abtreibungsgegner der Aktion „40 Tage für das Leben“ beten vor der Schwangerschaftsberatung. (Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Archivbild)

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Schon seit mehreren Jahren ziehen Abtreibungsgegner mit ihrer Aktion „40 Tage für das Leben“ in der Fastenzeit vor die Frankfurter Beratungsstelle Pro Familia - auch in diesem Jahr. Die Aktion sorgte von Anfang an für Kontroversen und Gegenveranstaltungen und beschäftigte auch die Gerichte. Dabei ging es auch um die Frage, was Vorrang hat: die Meinungs- oder Versammlungsfreiheit oder der ungestörte Zugang zur Beratungsstelle.

Nachdem die Frankfurter Frauendezernentin Rosemarie Heilig (Bündnis 90/Grüne) vor wenigen Tagen an einer Veranstaltung gegen die Mahnwache teilgenommen hatte, ist am 6. April eine Kundgebung mit dem hessischen Sozialminister Kai Klose (Bündnis 90/Grüne) und weiteren grünen Landtagspolitikerinnen und -politikern geplant. „Es geht um ein Menschenrecht“, sagte Heilig über den Zugang zur Beratungsstelle.

In der Ankündigung wurde von einer belastenden Situation für die Menschen gesprochen, die die Beratungsstelle aufsuchen wollen, aber auch für die Mitarbeitenden von Pro Familia. „Damit muss Schluss sein“, hieß es. Es sei dringlich, dass die Ampelregierung im Bund das angekündigte Gesetz zum ungehinderten Zugang zu Beratungsstellen auf den Weg bringe.

Mit Rosenkranzgebeten sowie Bildern und Fotos von Föten sind die Abtreibungsgegner wie bereits in den Vorjahren in einigem Abstand vom Eingang der Beratungsstelle auf dem Vorplatz. Einige der konservativen Christen beten knieend. Auf Diskussionen über ihre Aktion lassen sie sich nicht ein. „Wir geben keine Interviews“, so ein älterer Mann.

Die Stadt Frankfurt war zuletzt mit dem Versuch gescheitert, eine Verlegung der Mahnwache außerhalb der Sichtweite der Beratungsstelle durchzusetzen. Die freie Wahl des Versammlungsortes sei grundsätzlich geschützt, hatte der hessische Verwaltungsgerichtshof im vergangenen Jahr entschieden. Angesichts des Abstand von etwa 30 bis 35 Metern zum Eingang des Gebäudes der Beratungsstelle werde die Privatsphäre der schwangeren Frauen, die die gesetzlich vorgeschriebene Beratung vor einem Schwangerschaftsabbruch wahrnähmen, ausreichend geschützt, so der nicht anfechtbare Beschluss.

Mit einer Abschirmung solle wenigstens Sichtschutz gewährleistet werden, so Heilig. Etwa auf der Mitte des Plateaus zwischen Mahnwache und Beratungsstelle stehen daher mehrere Plakatwände mit Aufschriften, die Frauen auf dem Weg zur Beratungsstelle Mut machen sollen. „My body, my choice“ (Mein Körper, meine Entscheidung) heißt es etwa auf einem.

© dpa-infocom, dpa:230401-99-170010/2

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