Gesundheit:Familienpflegezeit für Beamte und Soldaten

Berlin (dpa) - Wenn ein Angehöriger schwer erkrankt ist, können in Zukunft auch Bundesbeamte und Bundeswehr-Soldaten die zweijährige Familienpflegezeit in Anspruch nehmen. Der Bundestag hat ein entsprechendes Gesetz verabschiedet, das die Regelung, die seit anderthalb Jahren in der Privatwirtschaft gilt, wirkungsgleich auf Staatsdiener überträgt. Danach können Beamte und Soldaten zur Pflege eines Angehörigen zwei Jahre lang ihre Wochenarbeitszeit auf bis zu 15 Stunden reduzieren oder für sechs Monate ganz aus dem Beruf aussteigen.

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Berlin (dpa) - Wenn ein Angehöriger schwer erkrankt ist, können in Zukunft auch Bundesbeamte und Bundeswehr-Soldaten die zweijährige Familienpflegezeit in Anspruch nehmen. Der Bundestag hat ein entsprechendes Gesetz verabschiedet, das die Regelung, die seit anderthalb Jahren in der Privatwirtschaft gilt, wirkungsgleich auf Staatsdiener überträgt. Danach können Beamte und Soldaten zur Pflege eines Angehörigen zwei Jahre lang ihre Wochenarbeitszeit auf bis zu 15 Stunden reduzieren oder für sechs Monate ganz aus dem Beruf aussteigen.

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