Gesundheit:Zuzahlungen für Pflege im Heim weiter gestiegen

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Berlin (dpa) - Für Pflegebedürftige im Heim sind selbst zu zahlende Anteile trotz neuer Entlastungszuschläge erheblich weiter gestiegen. Zum 1. Januar waren im ersten Jahr im Heim im NRW-weiten Schnitt 2713 Euro pro Monat aus eigener Tasche fällig - 217 Euro mehr als Anfang 2022, wie eine Auswertung des Verbands der Ersatzkassen (vdek) ergab. Hintergrund seien besonders höhere Kosten für Lebensmittel und Personal infolge einer inzwischen greifenden Tarifbezahlungspflicht.

Die Entlastungszuschläge steigen mit längerem Heimaufenthalt und dämpfen die Kostenzuwächse dann jeweils stärker. Auch mit dem höchsten Zuschlag, den es ab dem vierten Jahr im Heim gibt, stieg die Zuzahlung auf nun 2005 Euro pro Monat. Das waren 101 Euro mehr als zum 1. Januar 2022, wie aus den Daten hervorgeht, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen. Ohne Zuschüsse wären es im NRW-Schnitt nun 2767 Euro als Zuzahlung, 225 Euro mehr als zum 1. Januar 2022.

In den Summen ist zum einen der Eigenanteil für die reine Pflege und Betreuung enthalten. Denn die Pflegeversicherung trägt - anders als die Krankenversicherung - nur einen Teil der Kosten. Für Heimbewohner kommen dann noch Kosten für Unterkunft, Verpflegung und auch für Investitionen in den Einrichtungen hinzu. Seit Anfang 2022 gibt es neben den Zahlungen der Pflegekasse einen Entlastungszuschlag, der mit der Pflegedauer steigt. Der Eigenanteil nur für die reine Pflege sinkt so im ersten Jahr im Heim um 5 Prozent, im zweiten um 25 Prozent, im dritten um 45 Prozent, ab dem vierten Jahr um 70 Prozent.

Jedoch stieg der Eigenanteil für die reine Pflege weiter - ohne Zuschüsse im Schnitt auf nun 1089 Euro nach 912 Euro Anfang 2022. Hintergrund sind auch höhere Personalkosten. Seit 1. September 2022 müssen Einrichtungen Pflegekräfte nach Tarifverträgen oder ähnlich bezahlen, um mit Pflegekassen abrechnen zu können.

Die Chefin des Ersatzkassenverbands, Ulrike Elsner, forderte eine „Pflegereform in einem Guss“. Nötig sei ein Finanzkonzept mit fest verankerten und dynamisierten Steuerzuschüssen. Für die Auswertung wurden den Angaben zufolge Vergütungsvereinbarungen der Pflegekassen mit Heimen in allen Bundesländern ausgewertet. Die Daten beziehen sich auf Bewohner mit den Pflegegraden 2 bis 5.

© dpa-infocom, dpa:230119-99-273895/2

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