Arnsberg:Gericht beanstandet auch Ausgangsbeschränkung in Hagen

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Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat nach gleichlautenden Entscheidungen für zwei Kreise in Südwestfalen auch die nächtliche Ausgangsbeschränkung der Stadt Hagen...

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Arnsberg/Hagen (dpa/lnw) - Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat nach gleichlautenden Entscheidungen für zwei Kreise in Südwestfalen auch die nächtliche Ausgangsbeschränkung der Stadt Hagen beanstandet. Wie das Gericht am Donnerstag mitteilte, habe man ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Regelung und habe daher einem Eilantrag stattgegeben. Laut Mitteilung der Stadt Hagen bleibt die Regelung aber vorerst in Kraft. Man prüfe die Begründung des Urteils und werde anschließend Beschwerde bei Oberverwaltungsgericht in Münster einlegen.

In der Großstadt im Ruhrgebiet dürfen die Menschen wegen anhaltend hoher Corona-Neuinfektionszahlen - am Donnerstag lag die Inzidenz bei 267,1 - zwischen 21.00 und 5.00 Uhr nur mit triftigen Gründen ihre Wohnung verlassen. Die Richter bemängelten in ihrem Beschluss jedoch, dass die Stadt Hagen nicht gut genug begründet habe, warum eine Ausgangsbeschränkung nötig sei, um das Infektionsgeschehen wirksam einzudämmen. Es spreche vielmehr Vieles „für nur eine sehr begrenzte Wirkung“, da ohnehin private Kontakte im Stadtgebiet bereits zuvor stark eingeschränkt worden seien. Die Stadt habe außerdem nicht untermauern können, dass private Treffen ausschlaggebend für die hohe Inzidenz seien. Ausbrüche fänden auch in Kitas, Schulen und im beruflichen Umfeld statt, so die Richter.

In den vergangenen Tagen hatten die Richter bereits ähnliche Ausgehverbote im Märkischen Kreis sowie im Kreis Siegen-Wittgenstein für unrechtmäßig erklärt. Weil die Beschlüsse noch nicht rechtskräftig sind und beide Kreise vor das Oberverwaltungsgericht in Münster ziehen wollen, gilt die Ausgangsbeschränkung dort jedoch auch fort.

Die nächsten Schritte im juristischen Ringen um die Ausgangsbeschränkungen sind noch offen: Die angekündigten Beschwerden lagen am Donnerstag dem OVG in Münster zunächst nicht vor. Sowohl im Märkischen Kreis als auch in Hagen war die Verfügung ohnehin bis Montag befristet. Hagen kündigte an, in einer ab dann geltenden neuen Verfügung die Begründung für die Ausgangsbeschränkungen anzupassen.

© dpa-infocom, dpa:210415-99-217499/3

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