Gesetzesentwurf:Bundesregierung will Zahl der Organspenden erhöhen

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  • Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch einen Gesetzesentwurf von Gesundheitsminister Jens Spahn.
  • Das Maßnahmenpaket soll die Zahl der Organtransplantationen erhöhen.
  • Rund 10 000 Menschen warten in Deutschland auf ein Spenderorgan. Die Zahl der Organspenden lag zuletzt bei 767.

Die Bundesregierung will mit einem Bündel an Maßnahmen die Zahl der Organspenden in Deutschland erhöhen. Das Kabinett verabschiedete am Mittwoch einen Gesetzesentwurf von Gesundheitsminister Jens Spahn, der mehr Geld für die Organentnahme für die Kliniken vorsieht. Zudem sollen die Transplantationsbeauftragten aufgewertet und von den Kliniken für diese Aufgabe verbindlich freigestellt werden sowie Zugang zu Intensivstationen bekommen. Außerdem sieht der Entwurf ein verlässlicheres Erfassungssystem vor.

Spahn erklärte, das Hauptproblem bei der Organspende sei nicht allein die Spendenbereitschaft. Ein entscheidender Schlüssel liege zudem bei den Kliniken, denen häufig Zeit und Geld fehlten, um mögliche Spender zu identifizieren. Der CDU-Politiker rief dazu auf, das Gesetz zügig zu beraten und zu beschließen, denn es werde Leben retten. "Das sind wir den 10 000 Menschen schuldig, die auf ein Spenderorgan warten."

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Die Transplantationsbeauftragten in den Kliniken sollen künftig mehr Zeit bekommen - auch um potenzielle Spender zu erkennen und zu melden. Die Krankenhäuser sollen mehr Geld für die Leistungen rund um die Organentnahme von den Krankenkassen erhalten. Mobile Ärzteteams sollen dafür sorgen, dass auch in kleineren Kliniken die medizinischen Voraussetzungen für Organentnahmen geschaffen werden können.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz begrüßte verbesserte Strukturen in Entnahme-Krankenhäusern, warnte aber zugleich vor einer Missachtung von Patientenrechten. Es sei nicht zu akzeptieren, dass Transplantationsbeauftragte schon vor der Feststellung des Hirntodes uneingeschränkt Einsicht in die Patientenakten nehmen dürften, sagte Vorstand Eugen Brysch. "Das ist ein schwerer Eingriff in den Datenschutz und die Bürgerrechte von schwerstkranken Menschen." Der Bundestag müsse daher klarstellen, dass Patientenakten nur mit Zustimmung des Betroffenen oder seines Bevollmächtigten eingesehen werden dürfen.

Der Bundesregierung zufolge warten rund 10 000 Menschen auf ein Spenderorgan. Die Zahl der Spenden ist aber seit 2012 kontinuierlich zurückgegangen und hat im Jahr 2017 mit 767 Organspendern einen Tiefstand erreicht.

Dem Gesetz müssen noch Bundestag und Bundesrat zustimmen. In Kraft treten soll es voraussichtlich im ersten Halbjahr 2019. Unabhängig davon wird im Bundestag über neue Organspende-Regeln diskutiert. Gesundheitsminister Spahn fordert "eine breite gesellschaftliche Debatte über eine Widerspruchslösung. Eine Lösung also, bei der die Zustimmung zur Organspende automatisch als gegeben gilt, solange man nicht 'nein' sagt."

© sz.de/reuters/dpa/kna - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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