Außenansicht:Rettet die Organspende!

Organspenden

10 000 Patienten warten in Deutschland auf ein Spenderorgan.

(Foto: dpa)

Die niedrigen Organspendezahlen sind eine medizinische Katastrophe. Deutschland braucht dringend einen nationalen Aktionsplan. So könnte er aussehen.

Gastbeitrag von Bruno Meiser

Die gerade veröffentlichten Organspendezahlen des vergangenen Jahres sind eine Katastrophe, vor allem für die mehr als 10 000 Patienten, die in Deutschland auf eine Transplantation warten. Dieser Rückgang ist für ein hoch entwickeltes Land beispiellos und oberflächlich betrachtet schwer erklärbar. Jedenfalls nicht, wie häufig kolportiert wird, durch die Auswirkungen des Transplantationsskandals: Die Spendezahlen gehen bereits seit dem Jahr 2010 zurück, lange bevor der Skandal öffentlich wurde.

Bruno Meiser

Bruno Meiser, 55, ist Leiter des Transplantationszentrums München und Präsident der Stiftung Eurotransplant, die in acht europäischen Ländern, darunter auch Deutschland, die Spenderorgane verteilt.

Die Bevölkerung interessiert sich nicht für Verfehlungen, die vor vielen Jahren begangen wurden, sie ist in der großen Mehrheit bereit zu spenden. Das eigentliche Problem liegt bei den Krankenhäusern, in denen die Organe entnommen werden könnten. Es gibt dort zu viele Hürden für die Organspende, positive Anreize fehlen ebenso wie Sanktionen. Wer dies ändern will, muss aufhören, sich zu beklagen und handeln. Es bedarf dringend eines nationalen Aktionsplans, in dessen Rahmen das Folgende angegangen werden muss:

1. Adäquate Vergütung für die Krankenhäuser:

Wenn ein Patient in einer Klinik stirbt, zahlt die Krankenkasse nicht mehr. Sofern der Tote Organspender wird, erhält das Krankenhaus maximal 4700 Euro für die Organentnahme. Dies mag den tatsächlichen Aufwand abdecken, berücksichtigt aber nicht, dass das Bett auf der Intensivstation nicht mit einem anderen Patienten belegt werden kann und dass das Personal nach einer nächtlichen Organentnahme am nächsten Tag im Routinebetrieb fehlt. In Kroatien, wo es pro Million Einwohner mehr als dreimal so viele Spender gibt wie in Deutschland, zahlt der Staat 7000 Euro für eine Organentnahme.

2. Sanktionierung von Kliniken, die sich nicht an der Organspende beteiligen:

Die Krankenhäuser sind gesetzlich verpflichtet, potenzielle Organspender an die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) zu melden. Wenn ein Patient nach ärztlicher Beurteilung als Organspender infrage kommt, muss deshalb überprüft werden, ob der Hirntod eingetreten ist. Dieser Aufgabe kommen aber zu viele Kliniken nicht nach. Dies wird bislang nicht kontrolliert und damit auch nicht sanktioniert. Um die Kliniken zu einer Beteiligung an der Organspende zu bewegen, sollten finanzielle Malus-Regelungen eingeführt werden. Wozu haben wir denn ein Gesetz, wenn es nicht umgesetzt wird?

3. Zusätzliche Vergütung für Transplantationsbeauftragte:

Jedes Krankenhaus mit der nötigen Ausstattung für eine Organspende muss einen Transplantationsbeauftragten einsetzen, das schreibt das Gesetz schon heute vor. Diese Ärzte sollen sich darum kümmern, dass potenzielle Organspender in der Klinik erkannt werden, sie sollen das Personal schulen und die Angehörige begleiten. Dafür zahlen die Krankenkassen den Kliniken jährlich 18 Millionen Euro, Geld das leider oft im Budget verschwindet.

Transplantationsbeauftragte werden zwar von der Klinikleitung bestimmt, ihr übliches Arbeitspensum wird aber in der Regel nicht geringer. Dies ist auch schwierig umzusetzen, da nicht absehbar ist, wann und wie häufig potenzielle Organspender in der Klinik versterben. Deshalb sollten diese Ärzte besser von der DSO in Nebentätigkeit für diese Aufgabe beschäftigt werden. So gäbe es einen Anreiz, zusätzliche Zeit für die Organspende aufzuwenden. Auch ließen sich die Ergebnisse ihrer Arbeit besser evaluieren.

4. Mobile Expertenteams zur Feststellung des Hirntods:

Die Vorgaben zur Feststellung des Hirntods, bei dem sämtliche Hirnfunktionen irreversibel ausgefallen sind, setzen zu Recht hohe Anforderungen an das Verfahren und die Expertise der Ärzte. Diese müssen Fachärzte sein, mindestens einer Neurologe oder Neurochirurg und über mehrjährige Erfahrung bei der Behandlung von Hirnschädigungen verfügen; die Todesfeststellung muss übereinstimmend zweimal im Abstand von mindestens zwölf Stunden erfolgen. Das können die 1300 Krankenhäuser, die für eine Entnahme infrage kommen, nicht leisten. Deshalb sollte die DSO flächendeckend mobile Expertenteams vorhalten, die bei Bedarf von den Kliniken zur Hirntoddiagnostik angefordert werden können.

5. Berücksichtigung der Organspende in Patientenverfügungen:

Patientenverfügungen sind eine wichtige Hilfe für Angehörige und Ärzte bei der Entscheidung über Therapieoptionen. Wenn darin allerdings gewünscht wird, bei nahendem Lebensende jede weitere Behandlung einzustellen, steht dies im Konflikt mit dem Prozess einer Organspende - von der Hirntoddiagnostik bis zur Entnahme. Das muss mit den Betroffenen bei der Abfassung der Verfügung diskutiert werden. Wer spendebereit ist, sollte einen entsprechenden Passus einfügen, dass seine Organfunktionen so lange aufrechterhalten werden sollen, bis die Organspende erfolgt ist.

6. Widerspruchslösung:

Fast alle Länder in Europa haben inzwischen die Widerspruchslösung, nach der jeder Bürger Organspender ist, wenn er sich nicht zu Lebzeiten dagegen ausgesprochen hat. Nur in Deutschland müssen die Angehörigen zustimmen, wenn kein Organspendeausweis vorliegt. Bei uns argumentieren viele gegen die Widerspruchslösung, weil die Freiheit des Einzelnen, über seinen Körper zu entscheiden, ihrer Meinung nach über den Tod hinausgeht. Dabei greift der Staat häufig in unser Selbstbestimmungsrecht ein. So gibt es staatlich vorgegebene Erbschaftsregeln, wer die nicht möchte, muss ein Testament machen. Gegen den expliziten Willen der Angehörigen werden auch bei der Widerspruchslösung keine Organe entnommen. Nur stimmen diese in aller Regel zu, weil der Tote zu Lebzeiten eben nicht widersprochen hat.

7. Spende nach Herzstillstand:

Deutschland ist eines der wenigen Länder in Europa, in dem der Hirntod alleinige Voraussetzung für eine Organspende ist. In fast allen anderen Ländern ist auch die Spende nach Herzstillstand möglich: Wenn ein Patient im Sterben liegt, aber nicht hirntot ist, kann nach Zustimmung der Angehörigen die Beatmung eingestellt werden. Ist er für die Organspende geeignet und gibt es das Einverständnis dazu, wird nach Herzstillstand weitere fünf bis zehn Minuten gewartet, dann werden die Organe entnommen. In Deutschland ist dies bisher nicht erlaubt, obwohl solche Spender ohne Zweifel tot sind.

Im Rahmen eines solchen nationalen Aktionsplanes, der federführend vom Bundesgesundheitsministerium ausgehen sollte und an dem alle Verantwortlichen aus Politik und Medizin teilnehmen sollten, müssen alle genannten Themen tabulos auf den Tisch. Ein "Geht-bei-uns-nicht" darf es nicht geben. Wir müssen dringend für ein Klima in den deutschen Kliniken sorgen, das die Organspende fördert.

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