Urteil zu angeblich blutdrucksenkender Margarine:Unilever darf Becel als nebenwirkungsfrei bewerben

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Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Richter: Becel Pro-Activ senkt laut Hersteller den Cholesterinspiegel und so das Risiko für Herzkrankheiten. Foodwatch behauptet, dass die Margarine solche Erkrankungen gerade fördert und klagte gegen Hersteller Unilever. Vergeblich.

Margarine, die den Cholesterinspiegel senkt - so bewirbt der Nahrungsmittelkonzern Unilever seinen Brotaufstrich Becel Pro Activ. Doch wenn es nach der Verbraucherorganisation Foodwatch geht, bewirkt die Margarine genau das Gegenteil: Durch die in Becel Pro Activ enthaltenen Pflanzensterine sollen sich Ablagerungen in den Gefäßen bilden und damit das Risiko auf Herzkrankheiten erhöhen statt es zu mindern, behauptet Foodwatch und klagte gegen den Hersteller Unilever. Die Pressekammer des Hamburger Landgerichts hat nun die Klage der Verbraucherschützer nun abgewiesen.

Foodwatch klagte nicht gegen die lebensmittelrechtliche Zulassung der Margarine, sondern gegen die Aussage von Unilever aus dem vergangenen Jahr, dass die Margarine keinerlei Gesundheitsrisiken mit sich bringe. Schon im Januar hatte Foodwatch die Klageschrift beim Landgericht eingereicht, Termin für ein Urteil war eigentlich Oktober. Damals hatte die Kammer das Verfahren auf Antrag von Foodwatch dann aber noch einmal neu eröffnet. Foodwatch stützt seine Kritik auf verschiedene Studien, die laut der Organisation nachweisen sollen, dass Pflanzensterine gesundheitsgefährdende Nebenwirkungen haben.

Becel pro-Aktiv ist ein Lebensmittel mit sogenanntem "Health Claim" - der Hersteller behauptet, das Lebensmittel habe einen gesundheitlichen Effekt auf den Verzehrenden. Die Aussagen Unilevers, es gebe aus wissenschaftlicher Sicht eben keine solche Hinweise auf Nebenwirkungen von Becel Pro Activ, wertete das Landgericht Hamburg aber als Meinungsäußerung. Damit sind die Äußerungen des Nahrungsmittelkonzerns keine Tatsachenbehauptungen - und zulässig.

Der Gerichtssprecher Conrad Müller-Horn betonte jedoch nochmal, dass das Urteil sich nur auf die Äußerungen Unilevers bezieht: "Das Gericht hat aber nicht entschieden, ob die betroffene Margarine schädliche Nebenwirkungen hat oder nicht".

Foodwatch lässt sich von dem Urteil ohnehin nicht abschrecken. Die Organisation will die Urteilsbegründung eingehend prüfen. Matthias Wolfschmidt, stellvertretender Geschäftsführer, sagte zu Süddeutsche.de: "Auch wenn es nur den geringsten Ansatzpunkt geben wird, werden wir Berufung einlagen".

© Süddeutsche.de/dpa/dapd/ratz - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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