Telekom-Aktie:Ein Fehler, der Millionen kosten kann

TELEKOM-LEUCHTSCHRIFT

Fehler im Verkaufsprospekt der T-Aktie: Telekom-Installation auf dem Messegelände in Hannover im Jahr 2001

(Foto: DPA/DPAWEB)
  • Der Bundesgerichtshof erklärt einen Verkaufsprospekt für die Telekom-Aktie aus dem Jahr 2000 für fehlerhaft.
  • Geklagt hatten Anleger, die mit der T-Aktie heftige Verluste erlitten hatten.
  • Der Streit dreht sich um die Frage, ob die Telekom die Anleger ausreichend über die Risiken aufgeklärt hatte.

Von Varinia Bernau, Hannah Wilhelm und Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Im Ringen um Schadensersatz haben die Anleger, die mit der T-Aktie herbe Verluste gemacht haben, vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einen unerwarteten Erfolg erzielt: In einem Musterverfahren, hinter dem 17 000 Kläger stehen, erklärte der BGH den Verkaufsprospekt für die im Jahr 2000 in einer dritten Tranche ausgegebenen Aktien der Deutschen Telekom für fehlerhaft. Damit ist zwar noch nicht entschieden, dass die Betroffenen wirklich Geld zurück bekommen. Allerdings ist ein Prospektfehler die Voraussetzung für Schadensersatz - und damit der entscheidende Schritt zu einem Anspruch, über den nun das Oberlandesgericht Frankfurt entscheiden muss.

Die T-Aktie ist nicht irgendeine Aktie. Sie ist ein Symbol. Sie hat den Deutschen erst Appetit auf Aktien gemacht - und ihnen dann für lange Zeit die Lust wieder ausgetrieben. 1996 ging der einstige Staatskonzern an die Börse. 28,50 D-Mark kostete das Papier damals. Der allseits beliebte Tatort-Kommissar Manfred Krug besang die Aktie, Telekom-Chef Ron Sommer lächelte und die Deutschen waren begeistert. Im März 2000 erreichte die Aktie ihren höchsten Stand: 103,50 Euro, siebenmal mehr als bei der Ausgabe der ersten Papiere. In der New-Economy-Euphorie war die Notierung nach oben geschossen, im selben Maß wuchs die Begeisterung der Bundesbürger für die Börse. Viele kauften zum ersten Mal in ihrem Leben Aktien - und vermutlich auch zum letzten Mal. Doch dann platzte die Blase.

Hat die Telekom im Prospekt vor dem gewarnt, was folgen sollte?

Die dritte Tranche von Aktien, um die es nun vor dem BGH ging, wurde im Juni 2000 nur noch zu einem Preis von 66,50 Euro ausgegeben. Danach ging es weiter abwärts: Im Juni 2012 war der Preis auf seinen tiefsten Stand von 7,70 Euro gefallen, derzeit liegt er knapp unter 13 Euro.

Die Anleger fühlten sich betrogen, ihre neue Liebe wurde enttäuscht. Für immer enttäuscht: Heute besitzen nur noch halb so viele Deutsche Aktien wie im Jahr 2000.

Und sie klagten. 17 000 Enttäuschte zogen gegen die Telekom vor Gericht. Extra dafür wurde 2005 vom Gesetzgeber eine eigene Klageform geschaffen: Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz, kurz KapMuG genannt. Es sollte das Vorgehen für den Fall regeln, dass viele Anleger wegen des gleichen Sachverhalts gegen ein Unternehmen klagen. Seitdem sind einige solche Verfahren geführt worden. So klagten Daimler-Anleger wegen der Frage, ob der Rücktritt von Jürgen Schrempp zu spät veröffentlicht wurde. Sie bekamen oft Recht, doch Geld haben auch sie bisher nicht gesehen. Denn all diese Verfahren dauern. Ewig. Trotzdem findet Bernd Jochem von der Kanzlei Rotter Rechtsanwälte, die 120 Telekom-Anleger vertritt: "Das KapMuG ist das beste Mittel, das wir in Deutschland bekommen können." Anlegerfreundlichere und verhältnismäßig unbürokratische Sammelklagen, wie es sie in den USA oder in Kanada gibt, seien im deutschen Rechtssystem undenkbar, sagt Jochem.

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