Steuervorteile zum Jahresende:Endspurt vor Silvester

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Steuervorteile sichern mit dem Bezahlen von Rechnungen? Das geht. Wie genau, das verrät Finanztest - und gibt hierzu nützliche Spartipps.

Steuerzahler sollten jetzt prüfen, wie sie sich in diesem Jahr noch Steuervorteile sichern können. Besteht noch Spielraum zum Steuersparen, sollten Kunden Rechnungen noch dieses Jahr begleichen. Finanztest gibt lohnende Spartipps.

Wer Steuern sparen will, für den lohnt es sich, noch dieses Jahr seine Wohnung renovieren zu lassen. Ersparnisse bis zu 1200 Euro sind so möglich. (Foto: Foto: dpa)

Abgeltungsteuer besser abrechnen

Seit Januar überweisen Banken und Sparkassen pauschal 25 Prozent Abgeltungsteuer an das Finanzamt, sobald steuerpflichtige Kapitaleinkünfte anfallen.

Dazu kommen noch Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Das scheint bequem, ist für viele aber ein Verlustgeschäft. Dann nämlich, wenn der persönliche Steuersatz unter 25 Prozent liegt.

In diesem Fall lohnt das Abrechnen der Zinsen in der Steuererklärung. Dafür muss die Steuerbescheinigung von Kreditinstituten und Fondsgesellschaften vorliegen. Haben Kunden noch keine erhalten, müssen sie die Bescheinigung anfordern.

Anleger können Gewinn vergrößern

Die Kapitaleinnahmen in der Steuererklärung abzurechnen lohnt sich für: Anleger, die als grobe Richtschnur 2009 ein Einkommen unter 15.000 Euro (Ehepaare: 30.000 Euro) versteuern müssen. Sie müssen für Kapitaleinkünfte oberhalb des Sparerpauschbetrags nicht 25 Prozent Abgeltungsteuer, sondern ihren niedrigeren, persönlichen Grenzsteuersatz zahlen.

Ältere Anleger können nur über die Steuererklärung für ihre Kapitaleinkünfte den Altersentlastungsbetrag von maximal 1900 Euro im Jahr bekommen. Den Freibetrag erhalten sie, wenn sie Anfang 2009 über 64 Jahre alt waren. Er kann sich auch lohnen, wenn der persönliche Grenzsteuersatz über 25 Prozent liegt.

Auch wer außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten absetzen will, muss seine Kapitaleinnahmen mit Steuerbescheinigungen einreichen. Sonst kann das Finanzamt die Steuerersparnis nicht berechnen.

Krankheitskosten verrechnen

Bei Rechnungen für Ärzte, Kuren, Brillen, Medikamente, Rollstühle und anderen Krankheitskosten verlangt der Fiskus eine Selbstbeteiligung vom Steuerzahler. Diese Ausgaben bringen nur Steuerersparnisse, wenn sie höher als die zumutbare Belastung sind.

Die zumutbare Belastung ist für Alleinstehende und Ehepaare verschieden. Sie richtet sich außerdem nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte und der Kinderzahl, siehe Tabelle.

Tipp:

Wenn möglich, steuern Sie Ihre Ausgaben so, dass möglichst viele in einem Jahr anfallen.

Putzfrau und Gärtner sponsert Finanzamt

Wer Putzfrauen, Gärtner oder Umzugshelfer legal in seinem Haushalt oder auf seinem Grundstück arbeiten lässt, kann im Jahr 2009 Lohnkosten von maximal 20.000 Euro beim Finanzamt abrechnen.

20 Prozent zieht der Fiskus direkt von der Steuerschuld des Mieters, Wohnungs-oder Hauseigentümers ab. So viel werden die meisten wohl nicht für Haushaltshilfen ausgeben. Wer Rechnungen für Fensterputzer oder Gärtner noch im Dezember bezahlt, drückt deshalb häufig noch zusätzlich seine Steuern. Bis zu 4000 Euro (20 Prozent von 20.000 Euro) kann jeder sparen.

Handwerkerarbeiten begünstigt

Nochmals 6000 Euro können Mieter, Wohnungs- und Hauseigentümer mit dem Fiskus verrechnen, wenn sie Elektriker, Maler oder Fliesenleger im Haus beschäftigen.

20 Prozent der Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten zieht das Finanzamt direkt von der Einkommensteuer ab. Ersparnisse bis zu 1200 Euro sind dadurch möglich. Durch die feste Bindung an den Haushalt macht es einen Unterschied, ob der Monteur eine Waschmaschine gleich im Haus repariert oder in der Werkstatt.

Das Finanzamt erkennt nur den Lohn für die Reparatur im Haus an. Wer noch Steuern sparen will, für den lohnt es sich, seine Wohnung jetzt im Advent renovieren zu lassen.

Welche Steuervorteile Sie noch geltend machen können, die Finanztest-Tipps verraten es.

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