Steuerlast
Prüfen Sie, ob Sie im Jahr 2009 mit vorgezogenen Ausgaben noch Ihre Steuerlast senken können oder ob Sie Rechnungen besser ins nächste Jahr verschieben.
Nachweise
Heben Sie für Handwerker, Haushaltshilfen und Tagesmütter unbedingt Zahlungsbelege wie Kontoauszüge oder Lastschriften für das Finanzamt auf, damit Sie Ihre Kosten und Ausgaben auch nachweisen können.
Anleger
Klären Sie, ob es sich für Sie lohnt, Ihre Kapitaleinnahmen und Wertpapierverluste in der Steuererklärung anzugeben. Wenn ja, fordern Sie von Ihrer Bank, Sparkasse oder Fondsgesellschaft Steuerbescheinigungen an, wenn die Belege nicht automatisch kommen.
Verluste
Haben Sie 2009 bei mehreren Banken Kapitaleinnahmen, können Sie die Verluste bei einem Institut auch mit Gewinnen bei einem anderen über die Steuererklärung verrechnen lassen. In diesem Fall müssen Sie die Verrechnung bis 15. Dezember schriftlich bei Ihrer Bank beantragen. Sonst trägt diese die Verluste in das nächste Jahr vor.