Die Steuerzahler können sich zunächst einmal zurücklehnen - und den Streit um den Solidaritätszuschlag entspannt weiterbeobachten. Der Steuerzuschlag wird aufgrund verfassungsrechtlicher Zweifel künftig nur noch unter Vorbehalt erhoben.
Auf dieses Verfahren, das rückwirkend bereits ab 2005 für alle noch offenen Steuererklärungen gelten soll, einigte sich Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) mit den Bundesländern. Das teilte das Finanzministerium am Dienstag in Berlin mit.
Das heißt, dass Steuerzahler von nun an keine Einsprüche mehr gegen ihren Steuerbescheid einlegen müssen. Nach Angaben von Finanzbeamten, die sich in der Deutschen Steuergewerkschaft organisiert haben, waren in den vergangenen Tagen bei den Finanzämtern bereits massenhaft Einsprüche gegen noch offene Steuerbescheide eingegangen.
Das Niedersächsische Finanzgericht hatte vor kurzem angezweifelt, dass der Solidaritätszuschlag dauerhaft erhoben werden könne. Spätestens seit 2005 könnte die Ergänzungsabgabe nach Ansicht des Gerichts nicht mehr mit dem Grundgesetz vereinbar sein.
Darüber muss nun das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Das Finanzgericht in Hannover hatte bereits in einem anderen spektakulären Fall einen Erfolg erzielt: Auf seine Initiative hin kippte das Bundesverfassungsgericht 2008 die Pendlerpauschale.
Nach Angaben der Steuergewerkschaft wird es aber noch "zwei Wochen dauern, bis Steuerbescheide tatsächlich mit der Vorläufigkeit des Solidaritätszuschlags versehen werden". In den Finanzämtern müssten die Computerprogramme erst geändert werden. Bis dahin müssten Bürger schriftlich Einspruch gegen ihre Steuerbescheide einlegen. Der Solidaritätszuschlag bringt dem Staat jährlich rund zwölf Milliarden Euro ein.