Finanzminister:Schäuble stellt Soli unter Vorbehalt

Der Solidaritätszuschlag soll nur unter Vorbehalt erhoben werden, kündigt Finanzminister Schäuble an. Davon profitieren nicht nur die Finanzämter.

Der umstrittene Solidaritätszuschlag soll nach den Zweifeln eines Finanzgerichts an seiner Verfassungsmäßigkeit ab sofort nur noch unter Vorbehalt erhoben werden. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) setzt sich dafür ein, dass der "Soli" rückwirkend für den Veranlagungszeitraum von 2005 an nur vorläufig festgesetzt wird. Das teilte das Bundesfinanzministerium am Mittwoch in Berlin mit.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) setzt sich dafür ein, dass der Solidaritätszuschlag nur vorläufig festgesetzt wird. (Foto: Foto: ddp)

Ein solcher Vorläufigkeitsvermerk für alle noch offenen und künftigen Steuerfestsetzungen erspart nicht nur den Finanzämtern eine Flut von Einsprüchen. Steuerzahler müssen zudem nichts mehr tun, um Geld zurückzuerhalten, sollte das Bundesverfassungsgericht den "Soli" am Ende wirklich kippen. Dies gilt aber weiter als fraglich.

Auch Schäubles Sprecher Michael Offer betonte: "Nach wie vor bestehen keine Zweifel des Bundesfinanzministers an der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlages." Grund für die vorläufige Festsetzung sei allein, "massenhafte Einsprüche gegen die Festsetzung des Solidaritätszuschlags zu vermeiden".

Der FDP-Experte Carl-Ludwig Thiele begrüßte die Ankündigung Schäubles. "Diese Maßnahme ist im Interesse der Steuerzahler und der Finanzämter."

Das niedersächsische Finanzgericht hatte kürzlich erklärt, die dauerhafte Erhebung des seit den 90er Jahren erhobenen Solidaritätszuschlags von 5,5 Prozent auf die Lohn- und Einkommen- sowie Körperschaftsteuer sei grundgesetzwidrig. Es hatte aber nicht entschieden, sondern die Klage eines Steuerzahlers an das Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung weitergereicht.

So ein Vorgehen der Finanzbehörden gab es bereits bei der zunächst abgeschafften und nun wieder geltenden Pendlerpauschale sowie bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Arbeitszimmern. Auch hier gab es zunächst von Finanzrichtern Bedenken. Bereits seit einigen Monaten setzen Finanzämter die Einkommensteuer wegen verfassungsrechtlicher Zweifel nur noch vorläufig fest. Die Fälle bleiben so lange offen, bis Karlsruhe endgültig entschieden hat.

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