Kreditgebühren:Wenn Banken sich totstellen

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Illustration: Stefan Dimitrov (Foto: N/A)
  • Viele Bankkunden warten noch immer darauf, die zu Unrecht von ihnen verlangten Bearbeitungsgebühren für Ratenkredite zurückzubekommen. Denn etliche Banken reagieren offenbar mit einer Hinhaltetaktik auf berechtigte Forderungen.
  • Die BGH-Urteile zum Thema aus dem vergangenen Jahr waren mit die teuersten der Geschichte für die Branche: Bis zu 13 Milliarden Euro könnten die Banken über die Jahre unrechtmäßig kassiert haben.
  • Zudem ist unklar, ob die Banken auch Bearbeitungsgebühren für andere Darlehen wie etwa Förderkredite zurückzahlen müssen.

Von Harald Freiberger, Frankfurt

Den ersten Brief an die Degussa-Bank schrieb Sabine Beck aus Fürth am 12. November vergangenen Jahres. Sie forderte darin 322 Euro zurück, die sie 2011 an Bearbeitungsentgelt für einen 16 000-Euro-Ratenkredit bezahlen musste. Zur Rückzahlung hatte der Bundesgerichtshof (BGH) die Banken im Oktober in letzter Instanz verurteilt. Hunderttausende Kunden sind betroffen, das Urteil kostet die Institute Milliarden Euro. Zumindest theoretisch, doch die Banken zeigen sich in diesem Fall von ihrer schlechten Seite - viele blocken die Ansprüche einfach ab.

Die Zeit für Sabine Beck eilte. Schließlich endete die Verjährungsfrist für alle Verträge von 2004 bis 2011 am 31. Dezember. Als sie auf den ersten Brief von der Degussa-Bank nichts hörte, schickte sie am 14. Dezember ein zweites Schreiben. Wieder keine Reaktion. Kurz vor Torschluss, am 29. Dezember, sandte sie schließlich eine Vorstandsbeschwerde, adressiert an Vorstandschef Jürgen Eckert persönlich. Gleichzeitig meldete sie sich per Einschreiben bei der Ombudsstelle der Bank - ein Schritt, den Verbraucherschützer empfahlen, um die Verjährung zu unterbrechen.

Auch im neuen Jahr hörte Beck nichts von der Degussa-Bank. Am 13. März schrieb sie eine zweite Vorstandsbeschwerde, in der sie sich "mehr als maßlos verärgert" zeigte. "Ihr Vorgehen hat Methode, um die Bankkunden mürbe zu machen und die unrechtmäßig einbehaltenen Gebühren nicht zurückzahlen zu müssen", warf sie dem Vorstand vor. Gleichzeitig kündigte sie an, sich an die Medien zu wenden.

Verbraucherschützer rügen Hinhalte-Taktik

Daraufhin meldete sich dann doch mal jemand per Telefon von der Bank. Ein junger Mann teilte Beck mit, die Briefe seien wohl verloren gegangen. Mit der Rückzahlung der Gebühr könne es noch dauern, man müsse erst den Spruch der Ombudsstelle abwarten. "Und dafür habt ihr jetzt vier Monate gebraucht", entgegnete ihm Beck, die auf Banken nicht mehr gut zu sprechen ist. Den Kredit musste sie aufnehmen, um den Verlust zu tragen, den eine Schrottimmobilie in Berlin gebracht hatte; sie war ihr von einer Bank empfohlen worden. Während der vier Monate bekam sie indes regelmäßig weiter Werbebriefe von der Degussa-Bank - unter anderem dafür, einen neuen Ratenkredit abzuschließen.

Becks Erfahrungen sind extrem, aber sie ist nicht allein damit. Der Streit mit den Kunden geht schon seit Jahren, mehrere Oberlandesgerichte entschieden gegen die Geldhäuser. Doch die meisten weigerten sich zu zahlen, so lange es ging: Sie redeten sich heraus, erklärten, ihre Fälle seien anders gelagert, außerdem gebe es kein letztinstanzliches Urteil. Nun ist dieses Urteil da, doch die Probleme der Kunden, an ihr Geld zu kommen, hören nicht auf.

Im März untersuchten die Verbraucherzentralen, wie die Banken mit der Angelegenheit umgehen. Sie werteten dazu 206 Fälle aus. Das Ergebnis der Stichprobe: "Berechtigte Ansprüche werden vielfach nicht befriedigt." Es gibt Probleme durch alle Institutsgruppen, also bei Privatbanken, Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken. "Wir bekommen immer wieder Schreiben, dass Kunden weiter hingehalten werden", sagt Hjördis Christiansen von der Verbraucherzentrale Hamburg. Und wenn sie zahlten, dann erstatteten Banken manchmal nicht die volle Gebühr. Häufig komme es vor, dass sie sich weigerten, Zinsen darauf zu zahlen, wozu sie ebenfalls verurteilt wurden.

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Wer für einen Ratenkredit eine Bearbeitungsgebühr bezahlt hat, kann diese zurückfordern - und das sogar, wenn der Vertrag schon bis zu zehn Jahre alt ist.

Eines der teuersten Urteile der Geschichte

Die Verbraucherschützer räumen ein, dass sie meist nur von den negativen Fällen erfahren, das könne das Bild verzerren. In der Tat haben Banken ihre Kunden in vielen Fällen auch bereits entschädigt, einige sogar schon im Sommer, als es das letzte Urteil noch gar nicht gab. Es ist eines der teuersten Urteile in der Bankengeschichte. Die Stiftung Warentest schätzt, dass sie über die Jahre bis zu 13 Milliarden Euro Bearbeitungsentgelte erhoben. 65 Millionen Ratenkreditverträge wurden in den betreffenden Jahren laut einer Statistik der Bundesbank abgeschlossen.

Die Kreditinstitute haben denn auch schon hohe Summen für die Rückzahlung zurückgestellt. Bei der Deutschen Bank sind es 400 Millionen Euro, davon 150 Millionen für Fälle der Tochter Postbank. Die Commerzbank registrierte bis Ende 2014 rund 95 000 Fälle, die sie 75 Millionen Euro kosten. Die Targobank muss mehr als 200 Millionen Euro erstatten, bei Easycredit, dem Ratenkredit-Spezialisten der Volks- und Raiffeisenbanken, sind es 40 Millionen Euro.

"Es dauert so lange, bis wir die große Zahl der Fälle abarbeiten können"

Die Angelegenheit ist also teuer für die Banken - und sie ist nach wie vor ärgerlich für die Kunden. Die Erfahrung machte auch eine SZ-Leserin, die mehrere Ratenkredite bei verschiedenen Banken abgeschlossen hat. Bei der Postbank sagte man ihr zunächst, es dauere bis Ende Januar, dann bis Ende März, kürzlich vertröstete man sie auf spätestens Ende Juni. "Es dauert so lange, bis wir die große Zahl der Fälle abarbeiten können", sagt ein Sprecher des Instituts. Die Commerzbank wollte sich der Leserin gegenüber gar nicht äußern, wie lange es dauern wird. "Da in dem Urteil keine Frist genannt ist, können die Banken sich offenbar so lange Zeit lassen, wie sie wollen", sagt sie. Sie habe den Eindruck, dass die Institute das "schamlos ausnutzen und hinauszögern bis zum Geht-nicht-mehr". Bei der Commerzbank betont ein Sprecher, bis Ende April sollten alle berechtigten Ansprüche erstattet sein.

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In zahlreichen Fällen ist aber gar nicht geklärt, ob die Ansprüche berechtigt sind. Sicher ist dies bisher nur für Ratenkredite, bei denen das Bearbeitungsentgelt pauschal erhoben und nicht individuell vereinbart wurde. Noch unklar ist, ob auch die Gebühren für Immobiliendarlehen und Förderdarlehen, zum Beispiel von der staatlichen KfW, betroffen sind.

Bankkundin Sabine Beck ist überzeugt davon, dass die Institute ihren ohnehin angekratzten Ruf in der Angelegenheit weiter verschlechtert haben. Was ihre eigene Bank betrifft, fragt sie sich inzwischen, "was das eigentlich für ein Laden ist". Es sei stillos, sich auf mehrere Briefe eines Kunden über Monate "totzustellen, das macht man einfach nicht".

Dabei ist Sabine Beck nicht die einzige, bei der sich die Degussa-Bank nicht meldet. Eine Anfrage der SZ beantwortete diese am 20. März nur mit dem Hinweis: "Ihre E-Mail wird eventuell weitergeleitet und in anderen Abteilungen bearbeitet." Danach kam nichts mehr.

© SZ vom 31.03.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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