Kosten für Handwerker:Der Maler drückt die Steuerlast

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Wer den Handwerker ruft, kann kräftig Steuern sparen. Fast 6000 Euro sind im Jahr absetzbar. Eine neue Liste klärt die Streitfragen.

W. Luef

Der Höchstbetrag klingt mehr als verlockend: Wer den gesetzlichen Spielraum voll ausnutzt, für den sind 5710 Euro im Jahr an Steuerersparnis drin. Ein ordentlicher Batzen Geld - und das nur durch die Absetzung von Kosten rund ums eigene Heim. Allein: Nur die wenigsten Steuerzahler werden es schaffen, diesen Höchstwert zu erreichen.

Kosten für Handwerker lassen sich von der Steuer absetzen - was alles möglich ist, zeigt die Grafik. (Foto: Grafik: SZ)

Doch eine merkliche Reduktion der Einkommenssteuer dürfte für jeden drin sein, der in seiner Wohnung oder seinem Haus Handwerker oder Haushaltshilfen beschäftigt. Denn bis zu 20 Prozent davon können direkt von der zu bezahlenden Einkommensteuer abgezogen werden.

Das Bundesfinanzministerium hat nun erstmals eine neunseitige Liste vorgelegt, in der beispielhaft die steuerlich begünstigten und nicht begünstigten Handwerker-Leistungen aufgeführt sind. Denn bislang gab es von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Auslegungen - mit der Liste ist nun klar, mit welchen Rechnungen Bürger sich einen Steuerbonus holen können und welche dafür nicht in Frage kommen.

Bei den Handwerkerleistungen zum Beispiel ist die Arbeit von Gärtnern am eigenen Grundstück ebenso absetzbar wie die Kosten für Schornsteinfeger, Elektro-, Gas- und Wasserinstallation oder die Wartung von Heizungsanlagen. Auch die typischerweise vom Mieter übernommenen Schönheitsreparaturen wie Streichen, Tapezieren oder das Auswechseln von Fliesen sind absetzbar.

Mittels Jahresabrechnung der Nebenkosten können die Mieter außerdem ihre anteiligen Ausgaben für einen Hausmeister oder die Reinigung des Treppenhauses geltend machen. Bei den sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen sind etwa die Kosten für Hilfen bei der Hausarbeit absetzbar: Fenster putzen, Wäsche waschen, bügeln, kochen. Auch Pflegedienste sind enthalten (Grafik).

Allerdings sind nur die Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten absetzbar - nicht jedoch Materialkosten. Man sollte also darauf achten, dass die Rechnung eine genaue Aufschlüsselung der unterschiedlichen Kosten enthält - eine Schätzung akzeptiert das Finanzamt nicht.

Freibeträge wurden erhöht

Die Höchstbeträge für die Absetzbarkeit wurden 2009 kräftig erhöht: Bei Handwerkerrechnungen sind seither bis zu 1200 Euro Steuererleichterung drin. Wer eine Haushaltshilfe auf 400-Euro-Basis beschäftigt, kann bis zu 510 Euro im Jahr sparen, bei sozialversicherten oder selbständigen Hilfen sind es bis zu 4000 Euro. Es ist jedoch jeweils nur ein Fünftel der Aufwendungen auf die Steuer anrechenbar - wer die genannten Höchstbeträge ausschöpfen will, der muss also jeweils Rechnungen vorlegen können, die fünf mal so hoch sind.

Erich Nöll vom Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine hält diesen Satz für zu niedrig: Sein Verband plädiert dafür, den Anteil auf 25 Prozent zu erhöhen, schließlich sei auch die Umsatzsteuer von 16 auf 19 Prozent angehoben worden. "Das Ziel der Regelung ist, die Schwarzarbeit einzudämmen", sagt der er. "Also sollte die Steuerersparnis deutlicher über dem geltenden Umsatzsteuersatz liegen, damit es künftig keinen Anreiz mehr gibt, einen Schwarzarbeiter zu beschäftigen."

Mit der Schwarzarbeit zu tun hat auch, dass die Finanzämter bar bezahlte Rechnungen nicht akzeptieren. "Eine bargeldlose Zahlung ist nachzuverfolgen und deshalb für Schwarzarbeiter ungeeignet", so Nöll. Wer eine Rechnung steuerlich geltend machen will, sollte sich daher mit dem Handwerker vorher über bargeldlose Zahlung verständigen.

© SZ vom 17.02.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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