Gerichtsentscheidung:Von wegen Rentner zweiter Klasse

Arbeiter sind keine Rentner zweiter Klasse: Renten müssen unabhängig vom Anstellungsverhältnis berechnet werden. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

Arbeiter dürfen einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zufolge bei Betriebsrenten nicht schlechter gestellt werden als Angestellte. Der bloße Statusunterschied rechtfertige keine Ungleichbehandlung, auch wenn sie aufgrund einer Betriebsvereinbarung erfolgt, urteilte der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt (3 AZR 216/09).

Die Rente von Arbeitern und Angestellten darf nicht unterschiedlich berechnet werden, hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. (Foto: Foto: dpa)

Ausnahmen seien nur in begründ- und überprüfbaren Fällen zulässig. Das Ziel, Unterschiede im Versorgungsgrad durch die gesetzliche Rentenversicherung auszugleichen, sei legitim.

Das Urteil geht auf die Klage mehrerer Ford-Mitarbeiter zurück, die ihren früheren Arbeitgeber auf eine Rentenaufstockung verklagt hatten. Die Vorgaben des Autokonzerns bei Arbeitern und Angestellten sehen eine Altersrente für die ersten zehn anrechenbaren Dienstjahre von einheitlich zehn Prozent der pensionsfähigen Bezüge vor. Bei weiteren anrechenbaren Dienstjahren erhielten Arbeiter jeweils zusätzlich 0,37 Prozent, Angestellte hingegen einen Prozent.

Ford begründete die Ungleichbehandlung mit dem unterschiedlichen Rechtsverhältnis von Arbeitern und Angestellten. Mit dem Gesetz ist eine solche allerdings nicht vereinbar, entschied das Gericht.

Rückwirkend bis zum 1. Juli 1993 müssten den Arbeitern daher nun dieselben Leistungen zuerkannt werden, wie den Angestellten. Aufgrund anderer gesetzlicher Regelungen könnten eine Aufstockung der Betriebsrente vor dieser Zeit jedoch nicht entsprochen werden.

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