Entlastungen für Privatversicherte:Damit Schulden nicht krank machen

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Wer Privatpatient ist, der braucht eine große Brieftasche. Für alle Mitglieder der PKV, die ihre Beiträge nicht mehr zahlen können, gibt es jetzt einen Notlagentarif. (Foto: ag.dpa)

Hauptsache gesund! Doch was, wenn man seine Beiträge an die Krankenkasse nicht mehr zahlen kann? Allen Privatversicherten, die bei ihren Versicherungen in den Miesen stehen, soll jetzt geholfen werden. Die privaten Kassen starten die Aktion Schuldenschnitt. Natürlich hat auch die ihren Preis.

Von Berrit Gräber

Das Auffangnetz ist gespannt. Die bislang beispiellose Aktion Schuldenschnitt kann endlich losgehen: In den kommenden Wochen stellen die privaten Krankenversicherer gut 144.000 säumige Versicherte, denen das Wasser wegen mehrerer Tausend Euro Beitragsschulden bis zum Hals steht, sukzessive auf den neuen Notlagentarif um.

Dieser ist seit dem 1. August 2013 in Kraft. Der günstigere Tarif in Höhe von 100 bis 120 Euro im Monat soll all denen finanziell wieder auf die Beine helfen, die ihren teuren Krankenschutz oft schon seit Jahren nicht mehr zahlen können. Eine Chance zum Neuanfang mit Schuldenerlass haben auch die bis zu 135.000 Nichtversicherten in Deutschland - allerdings nur noch bis Silvester.

Verbraucherschützer halten die gesetzlichen Neuerungen für begrüßenswert, aber ausbaufähig. Die Versicherer sind erleichtert. Die Branche stehe unter Druck, die immensen Rückstände von mittlerweile 750 Millionen Euro "mal glatt zu stellen", sagt ein Sprecher des Verbands der privaten Krankenversicherung (PKV) in Berlin.

Warum gibt es den Notlagentarif?

Früher konnten private Krankenversicherer säumige Zahler kündigen. Durch die Versicherungspflicht, die im Jahr 2009 auch im privaten System einführt wurde, ist das nicht mehr möglich. Die Zahl derer, welche die immer teurer werdenden Prämien schlichtweg nicht mehr aufbringen können, ist zugleich gestiegen.

Dazu kommt: Wer in der privaten Krankenversicherung nicht innerhalb eines Jahres seine Schulden vollständig zahlt, wird in den Basistarif heruntergestuft. Der ist aber mit 610 Euro im Monat nicht etwa billig, sondern oft sogar deutlich teurer als der bisherige Tarif. Ein Teufelskreis.

Derzeit stehen mehr als 144.000 Versicherte mit oft Tausenden Euro Beitragsschulden bei ihrem Anbieter in der Kreide, darunter viele Selbständige und Freiberufler in Finanznot. Die Rückstände summierten sich der PKV zufolge auf mehr als 750 Millionen Euro - ein Riesenproblem für alle Beteiligten. Am 1. August zog der Gesetzgeber mit dem "Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung" die Notbremse.

Was bringt die Neuerung?

Sie bringt eine spürbare Entlastung für Nichtzahler, die auch nach der zweiten Mahnung noch keinen Cent an ihren Versicherer überwiesen haben. Ihre Verträge werden jetzt von den Krankenversicherern automatisch auf den Nottarif umgestellt. Damit müssen sie jetzt "nur" noch etwa 100 bis 120 Euro im Monat stemmen, je nach Anbieter, anstatt des Drei-, Vier- oder gar Sechsfachen wie bisher. Der reduzierte Beitrag gilt rückwirkend, ab Zahlungsstopp.

Wer also seit November 2012 beispielsweise seine Prämie von 650 Euro erstmals schuldig blieb und jetzt im Nottarif mit 100 Euro landet, dem wird die Schuldenlast der vergangenen elf Monate mit einem Schlag von 7150 Euro auf 1100 Euro reduziert (ohne Säumniszuschläge und Mahngebühren). "Das nimmt einen gewaltigen Kostendruck weg", betont Stephan Nuding von der Verbraucherzentrale Bayern. Und es eröffnet die Chance, der Schuldenfalle zu entkommen.

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Für die Versicherer bedeutet die Neuerung erst einmal den Verzicht auf Millionen und jede Menge Arbeit. Nichtzahler würden von ihrem Anbieter informiert, erläutert PKV-Sprecher Caspary. "Da muss jeder individuell berechnet werden."

Was bietet der Notlagentarif?

Für 100 bis 120 Euro Beitrag im Monat kriegt der Not-Versicherte auch nur eine medizinische Notfallversorgung. Die Bedingungen sind bei allen Gesellschaften gleich. Dazu gehören Behandlungen von akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen. Routine- und Vorsorgeuntersuchungen sind nicht abgedeckt, wie Caspary berichtet.

Der Notlagentarif soll keine Dauerlösung sein. Besser sieht es bei Kindern und Jugendlichen aus. Ihnen werden Kosten für Vorsorge sowie Impfungen erstattet. Auch Schwangere und junge Mütter erhalten mehr Leistungen.

Zusatzhaken: Im Nottarif werden keine Altersrückstellungen aufgebaut. "Und was passiert, wenn viele Betroffene klamm bleiben und länger als gedacht im Notlagentarif stecken? Das sind alles noch ungeklärte Fragen", kritisiert Jens Trittmacher, Jurist beim Bund der Versicherten (BdV). Rein theoretisch sollen Versicherte sofort in ihren früheren Tarif zurück, sobald sie ihre Schulden beim Krankenversicherer beglichen haben.

Was gilt für Nichtversicherte?

In Deutschland gibt es schätzungsweise bis zu 135.000 Menschen, die nicht krankenversichert sind, darunter auch viele ehemals privat Versicherte. Sie sind irgendwann einmal aus dem System gefallen und können sich eine Rückkehr schon nach kurzer Zeit meist nicht mehr leisten. Denn: Für jeden nicht versicherten Monat fallen Nachzahlungen für Beiträge sowie Säumniszuschläge an. Das kann sich auf viele tausend Euro summieren.

Auch für diese Nichtversicherten gibt es jetzt einen Schuldenerlass, allerdings ist dieser zeitlich begrenzt: Wenn sie sich bis 31. Dezember wieder privat krankenversichern - ob im Notlagentarif oder in einem anderen Tarifmodell - sind die Nachzahlungen vom Tisch.

Die Betroffenen sollten die Chance unbedingt nutzen und sich bis Ende Dezember eine neue private Absicherung suchen, rät Nuding. Denn ab Januar 2014 wird es für Rückkehrer wieder teuer.

So reagieren Sie jetzt richtig

Verbraucherschützer empfehlen Privatversicherten, die in eine finanzielle Schieflage geraten sind, so früh wie möglich nach Einsparungsmöglichkeiten zu suchen. Sie sollten lieber auf günstigere, abgespeckte Tarife bei derselben Gesellschaft ausweichen, als mit den Beitragszahlungen ins Schleudern zu kommen - und letztlich dann hoch verschuldet im Nottarif zu landen.

Kann jemand seine Privatabsicherung nachweislich nicht mehr bezahlen, hilft oft auch ein Antrag beim Sozialamt. Das Amt übernimmt in vielen Fällen die Hälfte der Prämie in der Höhe des Basistarifs von 610 Euro. Und wer auch dafür nicht genug Geld hat, kann - wie auch in der gesetzlichen Krankenversicherung - noch einen Zuschuss vom zuständigen Grundsicherungsträger bekommen. Die Verbraucherzentralen vor Ort beraten bei Bedarf.

© SZ vom 24.10.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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