Frankfurt am Main:Grundsatzentscheidung: Tempokontrolle durch Firma unzulässig

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Städte und Gemeinden dürfen Geschwindigkeitsmessungen im Straßenverkehr nicht Firmen übertragen. Die Verkehrsüberwachungen durch private Dienstleister sei...

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Frankfurt/Freigericht (dpa/lhe) - Städte und Gemeinden dürfen Geschwindigkeitsmessungen im Straßenverkehr nicht Firmen übertragen. Die Verkehrsüberwachungen durch private Dienstleister sei gesetzeswidrig, erklärte das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) am Main am Dienstag in einer Grundsatzentscheidung. Auf einer solchen Grundlage dürften keine Bußgeldbescheide erlassen werden. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Als nächstes will sich das Gericht mit dem Einsatz von privater Verkehrsüberwachung bei Falschparkern beschäftigen. (Aktenzeichen 2 Ss-OWi 942/19)

Bei der aktuellen Entscheidung ging es um einen Fall aus dem Main-Kinzig-Kreis. Dort hatte die Gemeinde Freigericht den Angestellten einer privaten GmbH per Leiharbeit mit der „Unterstützung bei der Durchführung von Geschwindigkeitsprotokollen, allgemeinen Datenverarbeitung und Erstellung von Messberichten“ beauftragt. Dies sei in Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden geschehen, betonte die Kommune. Doch ein Anfang 2018 geblitzter Autofahrer wehrte sich und bekam in erster Instanz Recht. Das Amtsgericht Gelnhausen sprach ihn frei. Verkehrsüberwachung sei eine hoheitliche, also dem Staat vorbehaltene Aufgabe.

Die Staatsanwaltschaft Hanau wollte die Sache grundsätzlich klären und legte Rechtsbeschwerde ein. Es habe sich „vermehrt die Frage nach der Zulässigkeit dieser Messungen gestellt“, erklärte eine Justizsprecherin. Denn der Mitarbeiter hatte weitere Messungen vorgenommen. „In der Folge dieses gesetzwidrigen Handelns sind sämtliche Verkehrsüberwachungen des gemeinsamen Ordnungsbehördenbezirks der Gemeinden Freigericht und Hasselroth mindestens seit dem 23. März 2017 unzulässig“, erklärten die Frankfurter Richter. Da der Mitarbeiter auch in den Gemeinden Brachttal und Nidderau (Main-Kinzig-Kreis) tätig gewesen war, dürfte diese Entscheidung auch dort gelten, so das Gericht.

Die Gemeinde Freigericht erklärte, dass die Verkehrsüberwachung schon seit Dezember 2018 wieder durch eigene Ordnungspolizeibeamte erfolge. Die Verfahren aus der Zeit davor seien abgeschlossen und damit rechtskräftig. Wer nicht geklagt hat, bekommt also kein Geld zurück.

Nach Einschätzung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes wissen viele Kommunen mittlerweile, dass sie Geschwindigkeitsmessungen nicht extern vergeben dürfen. „Es ist allgemein bekannt, dass die Auswertung ein hoheitlicher Akt ist“, sagt Direktor Karl-Christian Schelzke. Dass es immer noch Prozesse deswegen gebe, verwundere ihn.

Der OLG-Beschluss wird nicht die letzte Entscheidung zum Thema bleiben: „Das Oberlandesgericht wird sich voraussichtlich in den nächsten Monaten auch mit der Frage der Zulässigkeit von Verkehrsüberwachung im ruhenden Verkehr durch private Dienstleister durch die Stadt Frankfurt am Main befassen“, sagte eine OLG-Sprecherin. Allein im Jahr 2018 hätten sich die Parkverstöße in Frankfurt auf 600 000 summiert.

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