Minden-Lübbecke:Amtsgericht verurteilt Schweinehalter zu Geldstrafe

Eine Figur der blinden Justitia. (Foto: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild)

Ihre Tiere verhungerten im Stall. Bei Kontrollen bot sich den Amtstierärzten ein erschreckendes Bild. Jetzt hat das Amtsgericht in Rahden ein Urteil verkündet.

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Rahden (dpa/lnw) - Wegen quälerischer Misshandlung der eigenen Tiere in vier Fällen hat das Amtsgericht in Rahden am Dienstag einen 37-jährigen Hofbesitzer zu einer Geldstrafe von 12.000 Euro verurteilt (240 Tagessätze zu 50 Euro). Bei seinem 23-jährigen Helfer sah das Amtsgericht einen Fall als bewiesen an. Das Verfahren gegen ihn wurde gegen die Zahlung einer Geldauflage von 1000 Euro eingestellt. Zusätzlich muss der Helfer 50 Sozialstunden ableisten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Beide Männer aus dem Kreis Minden-Lübbecke in Ostwestfalen haben in der Verhandlung Geständnisse abgelegt. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft Bielefeld hatten sie verletzte Sauen in dem Betrieb an der Landesgrenze zu Niedersachsen nicht tierärztlich versorgt oder verhungern lassen. Im Zeitraum zwischen November 2021 und März 2022 betrieb der Landwirt in Stemwede und Preußisch Oldendorf mehrere Schweineställe.

Aus einem der Ställe holten die Kreisveterinäre im Dezember 2021 46 tote Sauen ab. Die Tiere waren extrem abgemagert und zum Teil skelettiert. Bei späteren Kontrollen in dem anderen Betrieb entdeckten die Amtstierärzte lahme, abgemagerte und verwundete Schweine.

© dpa-infocom, dpa:240326-99-473194/2

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