Migration:Kommunalverband lehnt Arbeitspflicht für Flüchtlinge ab

Der Landrat im Saale-Orla-Kreises fordert gesetzliche Änderungen zur Ausweitung der Jobpflicht für Flüchtlinge (Symbolbild). (Foto: Julian Stratenschulte/dpa)

Arbeiten für 80 Cent pro Stunde? Mit diesem Vorhaben hatte ein Landrat aus Thüringen zuletzt für Aufsehen gesorgt. Der Städte- und Gemeindebund positioniert sich nun.

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Berlin (dpa) - Der Deutsche Städte- und Gemeindebund lehnt eine Arbeitspflicht für Asylbewerber ab. „Um mehr Asylbewerber in Arbeit zu vermitteln, ist eine Arbeitspflicht weder nötig noch zielführend“, sagte Hauptgeschäftsführer André Berghegger den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Allerdings mahnte er eine Anpassung aktueller Regeln an. 

Derzeit dürften Migranten nicht arbeiten, solange sie sich im Asylverfahren befänden. „Wenn angemahnt wird, dass zu wenig Geflüchtete arbeiten, muss der erste logische Schritt sein, die Asylverfahren beschleunigt zu einem Abschluss zu bringen. Auch kann es eine Chance sein, die Beschäftigungsmöglichkeiten schon im laufenden Asylverfahren zu eröffnen, wenn die vorläufige Prüfung ein Recht auf Asyl erwarten lässt“, regte Berghegger an. 

Arbeitspflicht für Asylbewerber gefordert

Dagegen hatte der Präsident des Deutschen Landkreistages, Reinhard Sager, bereits im Herbst eine Arbeitspflicht für Asylbewerber gefordert. Aktuell hatte sich eine Debatte am Vorhaben des ostthüringischen Saale-Orla-Kreises entzündet, Asylbewerber nun zu vier Stunden Arbeit pro Tag zu verpflichten. Sie sollen für 80 Cent Entlohnung pro Stunde einfache Arbeiten erledigen. 

Der dortige neue Landrat Christian Herrgott fordert gesetzliche Änderungen zur Ausweitung der Jobpflicht für Flüchtlinge. „Es braucht eine Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes, damit Asylbewerber in Einzelunterkünften ebenfalls zur gemeinnützigen Arbeit verpflichtet werden können“, sagte Herrgott dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Freitag). Er erwarte von der Bundesregierung, dass sie hier gesetzlich konsequent nachsteuere.

© dpa-infocom, dpa:240301-99-182222/3

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