Altonaer Volkspark Hamburg:Streit um Protestcamp geht vor das Oberverwaltungsgericht

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Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. (Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild)

Der Streit um ein für kommende Woche von linken und klimapolitischen Gruppen geplantes Protestcamp in Hamburg geht in die nächste juristische Runde. Die...

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Hamburg (dpa/lno) - Der Streit um ein für kommende Woche von linken und klimapolitischen Gruppen geplantes Protestcamp in Hamburg geht in die nächste juristische Runde. Die Versammlungsbehörde kündigte am Donnerstag an, beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde gegen eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts einzulegen. Allerdings gehe es dabei nicht darum, das Camp zu verhindern, sagte Polizeisprecher Holger Vehren der Deutschen Presse-Agentur.

Das Verwaltungsgericht hatte am Mittwoch auf Antrag der Camp-Organisatoren zwar eine von der Behörde angeordnete Verlegung des Camps vom Stadtpark auf eine Fläche am Altonaer Volkspark bestätigt, ein Verbot zum Aufstellen von Schlaf- und Versorgungszelten aber gekippt.

Das „System Change Camp“ soll ab kommendem Dienstag für eine Woche stattfinden. Erwartet werden bis zu 6000 Teilnehmer. Dahinter steht ein Bündnis aus gut 30 teils vom Verfassungsschutz als linksextrem eingestuften Gruppen. Ein maßgeblicher Akteur ist die von der als gewaltorientiert geltenden Interventionistischen Linken beeinflusste Gruppe Ende Gelände.

Mit der Beschwerde wolle die Behörde ausschließlich Klärung herbeiführen, „ob und in welchem Umfang Schlafzelte in einer Großstadt wie Hamburg mit grundsätzlich vielen Übernachtungsmöglichkeiten zu bestätigen wären“, sagte Vehren.

Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom Mai dieses Jahres, wonach ein 2017 veranstaltetes Protestcamp gegen den Tagebau Garzweiler inklusive Infrastruktur als Teil der vom Grundgesetz geschützten Versammlung zu sehen ist. Inwieweit diese Entscheidung auch auf eine Großstadt wie Hamburg zu übertragen ist, soll nun geklärt werden.

Auch müsse insbesondere für den Fall, dass die Veranstalter vor dem Oberverwaltungsgericht Beschwerde gegen die Verlegung des Camps an den Volkspark einlegen, „eine Abwägung mit dem Nutzungsentzug der für die Hamburger Bürger:innen insoweit nur begrenzt zur Verfügung stehenden Grün- und Erholungsanlagen und dem Verursachen von Schäden an diesen Flächen“ vorgenommen werden, sagte Vehren.

Die Camp-Organisatoren kritisierten das Vorgehen der Versammlungsbehörde, die sich „wenig kooperativ“ gezeigt habe, wie eine Sprecherin sagte. So sei auch ein Vorschlag des Bündnisses, die ihnen zugewiesene Fläche am Volkspark zu vergrößern, abgelehnt worden. Für die bis zu 6000 erwarteten Teilnehmer sei die Fläche viel zu klein. Zwar habe man kurzfristig eine „Bettenbörse“ organisiert, um Menschen auch anderswo unterbringen zu können. Ausreichende Kapazitäten seien so aber kaum zu organisieren, sagte sie.

Ob auch das Bündnis Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen werde, ließ sie offen. Um nicht weiter in Zeitverzug zu geraten, solle in Kürze mit dem Aufbau des Camps am Volkspark begonnen werden.

Die Polizei sehe darin keine Probleme, sagte Vehren. „Der am heutigen Tage beginnende Aufbau des Klimacamps auf der von der Versammlungsbehörde verfügten und vom Verwaltungsgericht bestätigten Fläche in der Elly-See-Straße wird von der Polizei nicht in Frage gestellt.“

Das Camp steht unter dem Motto „Gegen Erdgas, LNG und eine fossile Infrastruktur, die unsere Zukunft aufs Spiel setzt!“. Nach Angaben der Organisatoren wollen die verschiedenen Gruppen dabei auf Verbindungen zwischen Klimakrise, Neokolonialismus und Kriegen aufmerksam machen.

CDU und AfD in der Hamburgischen Bürgerschaft warnten vor chaotischen Zuständen und forderten den rot-grünen Senat zum Handeln auf. Es könne „nicht sein, dass die Stadt über eine Woche von Chaoten lahmgelegt wird“, erklärte CDU-Fraktionschef Dennis Thering. AfD-Fraktionschef Dirk Nockemann forderte: „Hamburg darf sich nicht zum deutschlandweiten Szenetreff linksradikaler Klimaaktivisten entwickeln.“

© dpa-infocom, dpa:220803-99-256867/5

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