Neumünster:Neumünster wird Hochschulstandort für Studiengang Pflege

Eine Pflegefachkraft legt in der ambulanten Pflege einen Kompressionsverband an. (Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild)

Neumünster wird wie seit langem erhofft Hochschulstandort: Die Fachhochschule (FH) Kiel siedelt dort ihren neuen Studiengang Pflege an. Sie gab diese...

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Neumünster/Kiel (dpa/lno) - Neumünster wird wie seit langem erhofft Hochschulstandort: Die Fachhochschule (FH) Kiel siedelt dort ihren neuen Studiengang Pflege an. Sie gab diese Entscheidung am Freitag bekannt. Ein Gutachten hatte sich für Neumünster als Standort ausgesprochen. Die Stadt wurde von den Experten in fast allen Kriterien besser bewertet als Rendsburg.

Der duale Studiengang Pflege umfasst sieben Semester bis zum Bachelor-Abschluss. Er soll im Sommersemester 2023 starten und kann 60 Studierende aufnehmen. Eine Zulassungsbeschränkung ist aktuell nicht vorgesehen. Partner sind staatlich anerkannte Pflegefachschulen in Schleswig-Holstein und Hamburg. Theorie und Praxis werden gleichermaßen von Hochschule, Pflegefachschule und Praxiseinrichtungen verantwortet. Mit dem Friedrich-Ebert-Krankenhaus als Kooperationspartner werde die Qualität der Lehre für den wichtigen dualen Studiengang gewährleistet, erklärte FH-Präsident Björn Christensen.

Auch die Hochschule Flensburg richtet einen neuen Bachelorstudiengang Pflege ein, mit 40 Plätzen. „Das Land stellt in diesem Jahr 500.000 Euro und in der mittelfristigen Finanzplanung ab 2023 insgesamt 1,5 Millionen Euro dauerhaft bereit, um die beiden Studiengänge zu ermöglichen“, erläuterte Wissenschaftsministerin Karin Prien (CDU). Nun werde auch eine regionale Verteilung erreicht, die den Bedarf an Absolventen in den Regionen besser berücksichtige.

An der Universität Lübeck sei ein weiterer berufsbegleitender Bachelor-Studiengang Pflege zum Wintersemester 2022 geplant. „Damit wird erstmals die Möglichkeit in Schleswig-Holstein geschaffen, im Anschluss an die berufliche Ausbildung zu studieren und diese Ausbildung auf das Studium anzurechnen.“

© dpa-infocom, dpa:220701-99-878156/2

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