Potsdam:Landtag lehnt Antrag für mehr Bürgerbeteiligung ab

Der Brandenburger Landtag hat mit den Stimmen der rot-schwarz-grünen Koalition den Antrag der oppositionellen Linken für einen gesetzlichen geregelten Ausbau...

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Potsdam (dpa/bb) - Der Brandenburger Landtag hat mit den Stimmen der rot-schwarz-grünen Koalition den Antrag der oppositionellen Linken für einen gesetzlichen geregelten Ausbau der Bürgerbeteiligung abgelehnt. Die Linken-Fraktion will mehr Bürgerbeteiligung an Vorhaben der öffentlichen Verwaltung durchsetzen und hatte die Landesregierung in einem Antrag aufgefordert, dem Landtag bis Ende 2022 den Entwurf für ein Bürgerbeteiligungsgesetz vorzulegen.

„Ein Mehr an Bürgerbeteiligung kann helfen, denn es ist eine Bereicherung für die Politik, wenn die Menschen sich einmischen“, sagte die Sprecherin der Linken-Fraktion unter anderem für ländliche Entwicklung und Regionalplanung, Anke Schwarzenberg, am Freitag bei der Debatte. Die Gesellschaft habe sich verändert, das zeigten die vielen Bürgerinitiativen und Proteste. „Die Menschen wollen mehr mitwirken, sie wollen, dass Politik, das Verwaltung besser zuhört.“

So könne zum Beispiel ein Bürgerrat eingesetzt werden, schlug sie vor. Brandenburg habe zwar eine formelle Beteiligung von Vereinen und Verbänden, der Bürger bleibe aber außen vor. Mit einem Gesetz würde Bürgerbeteiligung rechtlich und datenschutzrechtlich gesichert. Auch die Fraktion BVB/Freie Wähler unterstützte den Antrag der Linken.

Die Landesregierung sieht aber keinen Bedarf für eine solche zusätzliche gesetzliche Grundlage. Die Bürgerbeteiligung werde in allen Ressorts der Landesregierung umgesetzt, sagte Ministerin und Staatskanzleichefin Kathrin Schneider (SPD) im Landtag. Seit Jahren finde in vielen Bereichen bei gesetzlich gegebenen Verfahren eine umfangreiche Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Zudem gebe es Formate wie die Online-Beteiligung zum Landesnahverkehrsplan und Klimaplan und Bürgerdialoge vor Ort in den Kommunen, um Politik zu erklären.

© dpa-infocom, dpa:220624-99-787316/2

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