Datenschutz - Dresden:Datenschutzbericht: Datenpannen erreichen neuen Höchststand

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Netzwerkkabel in einem Rechenzentrum. Foto: Marijan Murat/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Dresden (dpa/sn) - Die zunehmende Digitalisierung lässt das Risiko von Datenpannen steigen. In ihrem Tätigkeitsbericht für das Jahr 2021 nannte die sächsische Datenschutzbeauftragte Juliane Hundert am Dienstag in Dresden 923 gemeldete Fälle und damit einen neuen Höchststand - 45 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Rund ein Drittel der Meldungen wird auf Cyberkriminalität zurückgeführt. Häufig handelt es sich aber nur um Fehlversand, offene E-Mail-Verteiler oder den Verlust von Daten auf dem Postweg. Nach der Datenschutzverordnung sind Verantwortliche verpflichtet, bei einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten der Aufsichtsbehörde rasch Meldung zu machen.

Zahlreiche Kontrollen der Datenschützer standen 2021 im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Dabei ging es unter anderem um die Testpflicht für Urlaubsrückkehrer, die 3G-Regelung am Arbeitsplatz oder Quarantäne-Kontrollen durch Polizisten. Juliane Hundert appellierte an Unternehmen und Behörden, ihre Corona-Datenbestände zu überprüfen und nicht mehr erforderliche Daten zu löschen. Für die Kontaktnachverfolgung gebe es inzwischen keine gesetzliche Grundlage mehr. Mit Ausnahme der Einrichtungen des Gesundheitswesens seien auch alle Zutrittskontrollen zum Arbeitsplatz weggefallen.

Der Tätigkeitsbericht enthält auf mehr als 200 Seiten Schwerpunkte der Aufsicht, Statistiken, Hinweise zur Auslegung der Datenschutz- Grundverordnung sowie Sanktionen und die Rechtsprechung. Insgesamt gingen bei der Datenschutzbeauftragten 1254 Beschwerden und Hinweise ein - etwa so viele wie im Vorjahr. Ein Teil davon betraf die Telemedien. "Betreiber von Websites und Apps sollten die Verwendung von Cookies und anderen Technologien dringend überprüfen. Der häufig unrechtmäßige Einsatz von Tracking- und Zusatzdiensten offenbart Informationsdefizite bei den Verantwortlichen", sagte Hundert.

Laut Hundert machen sich manche Menschen wenig Gedanken bei der Installation von Videokameras im privaten Bereich. Dabei werde oft das informationelle Selbstbestimmungsrecht der beobachteten Personen verletzt. Sie berichtete von einem Fall, wo eine Person per Kamera von ihrer Wohnung aus eine abschüssige und rutschige Straße filmte und die Bilder per Stream quasi als zusätzliches Fernsehprogramm auf ein TV-Gerät überspielte. Die private Videoüberwachung beanspruche viel Arbeitszeit ihrer Behörde, sagte Hundert und appellierte an alle Bürger: "Bauen sie ihre Kameras ab und vertragen sie sich mit ihren Nachbarinnen und Nachbarn."

© dpa-infocom, dpa:220524-99-411342/2

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