Prozesse:Tödlicher Stoß vor U-Bahn: Mehrjährige Gefängnisstrafe

Lesezeit: 1 min

Ein Richterhammer aus Holz liegt auf der Richterbank. (Foto: Uli Deck/dpa/Symbolbild)

Nach dem Tod eines 30 Jahre alten Mannes, der vor eine einfahrende U-Bahn in Berlin-Kreuzberg gestoßen worden war, ist der Angeklagte zu vier Jahren und drei...

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Berlin (dpa/bb) - Nach dem Tod eines 30 Jahre alten Mannes, der vor eine einfahrende U-Bahn in Berlin-Kreuzberg gestoßen worden war, ist der Angeklagte zu vier Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Das Landgericht der Hauptstadt sprach den 27-Jährigen am Freitag der versuchten Körperverletzung mit Todesfolge schuldig. Die Kammer sei nicht zu der Überzeugung gekommen, dass der zum Tatzeitpunkt stark alkoholisierte Mann mit Tötungsvorsatz gehandelt habe, begründete der Vorsitzende Richter. „Wir sind sicher, dass er die U-Bahn nicht sah.“

Die Staatsanwältin, die auf lebenslange Haft wegen Mordes plädiert hatte, kündigte bereits Revision an. Die Verteidigerin hatte einen Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung gefordert.

Zwischen dem aus Marokko stammenden Angeklagten und dem 30-jährigen Iraner soll es am 29. Oktober 2019 zunächst zu einem verbalen Streit gekommen sein. Gegenstand sei laut Ermittlungen der gescheiterte Versuch des Angeklagten gewesen, Betäubungsmittel von einem Begleiter des 30-Jährigen zu erwerben. Als sich diese beiden Männer entfernten, sei ihnen der Angeklagte wütend gefolgt und habe den Iraner „bewusst von hinten und mit voller Wucht“ in das Gleisbett geschubst. Der 30-Jährige starb noch am Tatort.

Fest stehe, dass der Angeklagte die Verantwortung für den völlig unnötigen Tod des 30-Jährigen trage, so der Richter weiter. Er habe dem Opfer „irgendetwas antun wollen“ und ihm schließlich hinterhältig einen Stoß versetzt. Der Angeklagte habe sich zudem in einer Personengruppe befunden, deren Aufmerksamkeit nicht auf einfahrende U-Bahnen gerichtet gewesen sei. „Für sie ist es ein Treffpunkt für Drogenhandel.“

Der Attackierte sei auf den Füßen aufgekommen und habe sofort versucht, zurück auf den Bahnsteig zu klettern. Weil unklar sei, ob sich das Opfer beim Aufkommen auf das Gleisbett verletzt hatte, sei keine vorsätzliche vollendete Körperverletzung festzustellen.

Das Gericht ordnete im Urteil zudem die Unterbringung des 27-Jährigen in einer Entziehungsanstalt nach Vollzug der Haftstrafe an. Der Angeklagte erklärte, er habe keine vollständige Erinnerung an die Tat und könne nicht fassen, dass er „einen so schweren Fehler begangen habe“. Er habe den Mann nicht töten wollen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: