Senat - Berlin:Von Kneipe bis Kino: In Berlin geht wieder einiges

Berlin
Wolken sind am blauen Himmel über der Siegessäule zu sehen. Foto: Paul Zinken/dpa-zb-Zentralbild/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Berlin (dpa/bb) - Die Lockerungen gehen weiter. Für die Berlinerinnen und Berliner wird im Blick auf die Einschränkungen wegen der Corona-Pandemie in den kommenden Wochen vieles leichter. Das gilt fürs Fitnesstraining genauso wie für den Kinobesuch. Kneipen öffnen wieder, Spielhallen auch. Und Demonstranten bekommen wieder mehr Rechte - schon ab Samstag (30. Mai). Für Demonstrationen gilt dann keine Begrenzung der Teilnehmerzahl mehr, wie Innensenator Andreas Geisel (SPD) am Donnerstagabend nach der Sitzung des Senats mitteilte. Bislang durften es maximal 100 sein.

Sportveranstaltungen, aber auch Messen oder zum Beispiel kulturelle Events dürfen wieder stattfinden. Ab 2. Juni sind im Freien dabei bis zu 200 Teilnehmer erlaubt, ab 16. Juni bis zu 500 und ab 30. Juni bis zu 1000. In geschlossenen Räumen sind bei solchen Veranstaltungen ab 2. Juni maximal 150, ab 30. Juni höchstens 300 Teilnehmer gestattet.

Ebenfalls ab dem 2. Juni können Kneipen und Bars wieder öffnen, allerdings nur solche, in denen Gäste an Tischen Platz nehmen. Clubs und Diskotheken bleiben geschlossen. Dagegen können Spielhallen, Spielbanken und Wettbüros ebenfalls ab dem 2. Juni wieder durchstarten.

Ab dem gleichen Termin dürfen Freizeitsportler zurück in die Halle. Grundsätzlich gilt: Training ist wieder in Gruppen von bis zu zwölf Personen möglich, egal ob draußen oder drinnen. In den vergangenen Wochen ging das nur in Gruppen von höchstens acht Leuten - und nur unter freiem Himmel. Und ebenfalls am 2. Juni können Fitnessstudios und Tanzschulen wieder starten, Training in großen Gruppen bleibt aber tabu.

Wer Filme gerne im Kino guckt, hat dazu ab dem 30. Juni Gelegenheit. Dann gibt es nicht nur Blockbuster wieder auf der großen Leinwand. Schon ab 2. Juni sind Filmvorführungen unter freiem Himmel wieder gestattet.

Bei Gottesdiensten im Freien wird die Obergrenze am Samstag (30. Mai) aufgehoben. Ab dem 16. Juni gilt das auch für religiöse Veranstaltungen beispielsweise in Kirchen, Moscheen oder Synagogen - allerdings müssen die Abstandsregeln eingehalten werden. Schon ab dem 2. Juni sind dabei bis zu 200 Teilnehmer erlaubt, bisher waren es 50.

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