Der Streit um ein Leistungsschutzrecht für Zeitungen ist fast so alt wie die Zeitungen selbst. Nachrichtensammler im Internet wie Google News, also die News-Aggregatoren und Suchmaschinen, machen nämlich heute das, was einst schon Blätter wie die Wöchentliche Ordinari- & Extraordinari Zeitung gemacht haben. Das Zürcher Wochenblatt gab, regelrecht stolz, schon im Untertitel zu, woher es sich seinen Stoff beschafft: "Zeitungs-Post: Das ist auß allerhand glaubwürdigen anderswo gedruckten Zeitungen zusammengesetzt und dem begierigen Leser mitgeteilt." Im frühen Zeitungswesen war der Inhalt anderer Zeitungen die wichtigste Stoffquelle. Man berief sich auf "Observanz", also auf eine Art Gewohnheitsrecht, das auf "reciprokem Gebrauch" beruhe.
Umstritten war das natürlich schon damals, weil es durchaus nicht so war, dass jeder von jedem profitierte; diejenigen Blätter, die sich teuere Korrespondenten leisteten, profitierten gar nichts von denen, die nur abschrieben und meist nicht einmal eine Quellenangabe machten - sie protestierten, so wie heute die Zeitungsverleger gegen die Internetdienste protestieren. Mit dem "reciproken Gebrauche" war es nicht so weit her.
Weil aber das Recht kaum Möglichkeiten bot, den Nachdruckern das Handwerk zu legen, mussten sich die seriösen Zeitungen allerlei Tricks einfallen lassen, um die Konkurrenten bloßzustellen: Die Kölnische Zeitung ließ einen Sonderabzug ihrer Ausgabe mit allerlei falschen Meldungen herstellen, die dann ohne alle Prüfung von dem zwei Stunden später erscheinenden Blatt übernommen wurden. Die Nachrichtenagentur Radio Centrale in Prag entlarvte 1926 "stille Mitgenießer" wie folgt: Sie gab die Nachricht aus, der Schah von Persien habe in Marienbad Selbstmord begangen. Die Nachricht war falsch, die Abonnenten des Dienstes waren vorher gewarnt worden. Doch die Ente erschien prompt in verschiedenen Tageszeitungen.
"Aus anderen Quellen zusammenflickt"
Schon 1863 klagte die Deutsche Viertel-Jahresschrift, "dass eine Menge selbst von den sogenannten politischen Blättern, ohne je eine Zeile Orginalcorrespondenz zu bringen, ihren Inhalt ausschließlich aus anderen Quellen zusammenflickt". Der Börsenverein der Deutschen Buchhändler prangerte 1896 den "Unfug" an, der mit der Nachdrucksfreiheit getrieben würde; sie ermögliche "die Existenz von Zeitungen, die lediglich von Raub und Plünderung anderer Blätter leben". Vom "Leben vom fremden Geist" war die Rede, von "gewissenloser Ausbeutung", von einem "Zustand der Rechtlosigkeit des Nachrichtenbeschaffers und des Nachrichtenhändlers", von einem "von allen nur achselzuckend ertragenen unmöglichen Zustand absoluten rechtlichen Durcheinanders". So ähnlich klingt das heute auch.
Die Zitate stammen aus der Zeitschrift für die gesamten Interessen des Zeitungswesens, Jahrgang 1924. Sie könnten auch aus der Debatte von heute stammen - Suchmaschinenbetreiber wie Google News publizieren die Anrisse fremder Texte und leiten dann per Link auf die Originalquelle weiter; insofern hat die Zeitung noch etwas davon; Apps wie Flipboard oder Pocket nutzen gleich den ganzen Artikel; andere Internet-Dienste bieten Zusammenfassungen von Zeitungstexten zu bestimmten Themen samt Zitaten aus dem Originaltext. Davon hat ein Zeitungsunternehmen nichts. Das Ganze ist jeweils garniert mit Werbung, bringt also dem News-Aggregator, den man früher als Nachdrucker bezeichnet hat, Geld. Den Zeitungsverlegern gefällt es verständlicherweise nicht, wenn andere mit dem Material, das sie, die Zeitungsverleger, finanzieren, Kasse machen - ohne dass sie davon irgendetwas haben.
Das ist der Hintergrund für den Streit über das sogenannte Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Viele, nicht alle Verleger wollen sich gegen die "unentgeltliche Ausnutzung" ihrer Angebote im Internet schützen. Im Koalitionsvertrag der schwarz-gelben Regierung wurde diese Forderung aufgegriffen. Dort heißt es: "Wir streben die Schaffung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage zur Verbesserung des Schutzes von Presseerzeugnissen im Internet an." Am 4. März 2012 hat sich der Koalitionsausschuss der Bundesregierung darauf verständigt, dass die gewerbliche Nutzung von Presseerzeugnissen im Internet insbesondere für Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren kostenpflichtig sein soll - ein Jahr lang, von der Erstveröffentlichung an. Eine Verwertungsgesellschaft soll das Geld einziehen und verteilen.
Die Kritik im Internet an diesem Vorhaben ist heftig: Es geht die Befürchtung um, dass auch kleine Privatblogs, die ein paar Artikel zitieren und verlinken, abkassiert werden sollen. Und ganz grundsätzlich bangen die Kritiker um den freien Informationsfluss im Internet. Die Kritik wird angeführt von IGEL, der "Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht", getragen unter anderem vom Chaos Computer Club, aber auch von Unternehmungen, die mit den Zeitungstexten Geschäfte machen wie Google und Perlentaucher. Die Kritik ist so heftig, dass die Kanzlerin sich jüngst von einem neuen Leistungsschutzrecht wieder distanzierte: Die Diskussion sei "aufgeheizt", und die ganze Sache sei "nicht ganz einfach".