Handy-Tarife:So tricksen Anbieter beim Aus für Roaming-Gebühren

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Endlich können Kunden ih Handy in der EU ohne Zusatzkosten nutzen - wenn man keinen nationalen Vertrag hat. (Foto: freestocks.org/Unsplash.com)
  • Die Roaming-Gebühren für Telefonate aus dem Ausland werden abgeschafft. Trotzdem sollten Nutzer auf Einschränkungen achten.
  • Mit nationalen Tarifen versuchen einige Anbieter die Gebühren-Abschaffung zu umgehen, sie bieten einfach überhaupt kein Roaming mehr an. Damit wird die Sim-Karte im Ausland nutzlos.
  • Besondere Vorsicht gilt in der Schweiz und auf hoher See.

Von Marvin Strathmann

Die EU wird beim Mobilfunk endlich grenzenlos. Ab dem 15. Juni dürfen Mobilfunkprovider keine zusätzlichen Roaming-Gebühren mehr erheben. Wer in den EU-Staaten unterwegs ist, zahlt für Anrufe, SMS und Datenverbrauch denselben Tarif wie zu Hause.

Roaming bedeutet, dass man sich in ein fremdes Netz einwählt und mit seinem Smartphone wie gewohnt telefonieren, SMS verschicken oder mobile Daten nutzen kann. Dafür fallen Kosten an: Will beispielsweise ein Urlauber mit einer deutschen Sim-Karte aus einem französischen Netz heraus telefonieren, muss der deutsche Anbieter Gebühren an den französischen Anbieter zahlen. Diese Kosten wurden oft mit Aufschlägen an Kunden weitergegeben - ein Zusatzverdienst für die Anbieter.

Seit 2007 hat die EU die Roaming-Gebühren schrittweise begrenzt. Eigentlich wollten Parlament und Kommission die Roaming-Gebühren schon 2015 streichen, allerdings konnte der Europäische Rat den Vorgang verzögern. Doch ab dem 15. Juni sollen Kunden gar keine Aufpreise mehr zahlen und zu Inlandskonditionen telefonieren. Die Gebühren für die Anbieter untereinander hat die EU gedeckelt: 3,2 Cent pro Gesprächsminute, ein Cent für jede SMS und 7,70 Euro pro Gigabyte Datenvolumen. Bis 2022 soll die Gebühr pro Gigabyte auf 2,50 Euro sinken.

Eingebaute Grenzen

Mit den neuen Regelungen schafft die EU viele neue Freiheiten für Urlauber und Reisende. Trotzdem sollten Nutzer einige Einschränkungen beachten:

  • Verfügbare Länder: Die Roaming-Änderungen betreffen alle Staaten in der EU, sowie Norwegen, Liechtenstein und Island. Für die Schweiz gilt die Regeländerung nicht. Deshalb, so fürchtet der Schweizer Tourismusverband, werde das Land zu einer Roaming-Insel in Europa. Immerhin bieten manche Anbieter Tarife an, in denen die Roaming-Aufpreise für die Schweiz gestrichen werden. Wie es nach dem Brexit in Großbritannien mit den Roaming-Gebühren aussieht, ist unklar. Außerhalb Europas bleibt die Handynutzung mit der heimischen SIM-Karte so, wie sie immer war: teuer.
  • Kreuzfahrten und Fähren: Die Roaming-Verordnung der EU greift nicht auf hoher See. Auf Schiffen wird oft eine Telefonverbindung über Satelliten hergestellt, und die geht richtig ins Geld. Wer auf dem Meer über mobile Daten im Netz surft, wird schnell 20 bis 40 Euro los. So können Telefon-Gebühren am Ende der Reise teurer werden als die Kreuzfahrt selbst. Die Kostenfalle lauert auch auf Fähren. Schon bei einer Fahrt nach Dänemark oder Schweden kann die Satellitenverbindung aktiviert werden. Daher sollten Nutzer die Datenverbindung und die automatische Netzwahl deaktivieren.
  • Dauernutzer: Kann nun jeder Nutzer sich einfach einen billigen ausländischen Tarif holen und so massiv Geld sparen? Trotz der Änderungen möchte die EU verhindern, dass Nutzer einen Tarif im Ausland abschließen und dauerhaft in Deutschland verwenden können. Wer es trotzdem tut, muss wieder Gebühren zahlen. Beispiel Vodafone: In manchen Tarifen ist eine Begrenzung auf 500 Minuten und SMS pro Tag eingebaut. Nutzt ein Kunde im Ausland mehr, muss er Aufschläge zahlen. Auch die Telekom hat in manchen Verträgen eine Begrenzung verankert, dort sind es 1000 Minuten und 1000 SMS pro Monat. So wollen die Anbieter eine "faire Nutzung" sicherstellen.
  • Kleine Anbieter: Können manche Anbieter die Kosten durch Roaming, die sie an die ausländischen Anbieter abführen müssen, nicht decken, dann dürfen sie weiter Gebühren von ihren Kunden verlangen. Allerdings muss der Anbieter nachweisen, dass Roaming sein Geschäftsmodell im Inland bedroht und einen Antrag bei der zuständigen Regulierungsbehörde einreichen. Dann darf er ausnahmsweise Gebühren erheben, zunächst für 12 Monate. In Deutschland reguliert die Bundesnetzagentur die Telekommunikationsunternehmen.

Nationale Tarife

Während die EU Grenzen zwischen den Mitgliedsländern beseitigen möchte, errichten einige Anbieter neue Mauern. Beispielsweise bietet Yourfone zwei verschiedene Tarifarten an, internationale und nationale. Wer den nationalen Tarif wählt, kann hinter der Grenze gar nicht mehr telefonieren, die Sim-Karte bleibt in ausländischen Netzen schlicht deaktiviert.

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Vor allem bei Billiganbietern wird die Sim-Karte im Ausland zum nutzlosen Stück Plastik. Neben Yourfone setzen auch Deutschlandsim oder Callmobile auf die nationalen Tarife. Sie können sinnvoll sein für Kunden, die Deutschland nicht verlassen und ihren Urlaub eher an der Ostsee oder in den bayerischen Alpen verbringen. Diese Nutzer sparen damit Geld. Wer aber dann doch nach Mallorca fliegt und von dort aus telefonieren möchte, muss den kompletten Tarif wechseln oder - meist die bessere Variante - sich vor Ort eine Sim-Karte besorgen.

Verbraucherschützer warnen vor den nationalen Verträgen: "Die Anbieter werden nun alle möglichen Begrenzungen stückweise ausprobieren und beibehalten, wenn es keine großen Beschwerden gibt", sagt Boris Wita, Jurist für die Verbraucherschutzzentrale Schleswig-Holstein. Die Kunden können dadurch schnell den Überblick verlieren, welche Bedingungen für sie gelten.

Beschränkungen nicht verboten

Trotz der neuen Roaming-Vorgaben ist das Vorgehen der Unternehmen legal. "Es besteht grundsätzlich für Mobilfunkanbieter keine Verpflichtung zur Bereitstellung von Roamingleistungen beziehungsweise zur Bereitstellung einzelner Roamingdienste in den Ländern der Europäischen Union. Es obliegt allein dem Produktgestaltungsrecht des Anbieters, ob Roamingdienste angeboten werden", heißt es von der Bundesnetzagentur.

Andere Anbieter verkaufen schon seit Jahren Tarife mit Roaming-Einschränkungen. Wer sich etwa für ein Angebot von Klarmobil entscheidet, kann im Ausland erst nach sechs Wochen seine Sim-Karte nutzen. Kunden sollten ihr Smartphone also kurz nach dem Vertragsabschluss nicht im Urlaub verwenden.

Tücken im Kleingedruckten

Die Provider tricksen nicht nur bei neuen Vertragsabschlüssen. Auch Kunden mit bestehenden Verträgen sollten aufpassen. "Mobilfunkanbieter könnten das Preismodell ändern", sagt Jurist Wita von den Verbraucherzentralen. "Aber das geht nur, wenn der Kunde zustimmt. Nicht mehr lukrative Verträge kann der Anbieter nur dann kündigen, wenn es einen wichtigen Grund gibt. Dieser dürfte hier aber nicht gegeben sein." Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnt außerdem vor Obergrenzen, mit denen Provider das Datenvolumen im Ausland begrenzen könnten. Ist es aufgebraucht, wären wieder Aufschläge möglich.

Wer unsicher ist, ob er im Ausland telefonieren kann und zu welchen Bedingungen, sollte sich an seinen Vertragsanbieter wenden. Neukunden müssen nun noch stärker als vorher auf das Kleingedruckte im Vertrag achten und sich bei manchen Anbietern für oder gegen Roaming entscheiden.

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