Anzeige wegen Volksverhetzung:Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Facebook-Manager

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Meinungsfreiheit oder Volksverhetzung? Der Streit um rassistische Kommentare auf Facebook schwelt seit Monaten. (Foto: Jens Büttner/dpa)
  • Die Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelt gegen drei Facebook-Manager.
  • Ein Würzburger Anwalt hat Anzeige wegen des Verdachts auf Volksverhetzung gestellt.
  • Am heutigen Montag wird der Anwalt zusätzlich den Nordeuropa-Chef von Facebook anzeigen.

Von Simon Hurtz

Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat Ermittlungen gegen drei Facebook-Manager aufgenommen. Athwal Jaspal Singh, Shane Crehan und David William Kling sollen sich als Geschäftsführer der Facebook Germany GmbH der Beihilfe zur Volksverhetzung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig gemacht haben.

Dieser Ansicht ist der Würzburger Anwalt Chan-jo Jun, der deshalb am 16. September Anzeige erstattet hat. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft bestätigte der Süddeutschen Zeitung, dass das Ermittlungsverfahren am 5. Oktober aufgenommen wurde. Zuerst hatte Spiegel Online darüber berichtet.

Staatsanwaltschaft hätte Ermittlungen auch ablehnen können

Zu den Erfolgsaussichten des Verfahrens will sich die Staatsanwaltschaft nicht äußern. Allerdings sagte die Sprecherin, dass eine von vornherein komplett aussichtslose oder unbegründete Anzeige abgelehnt worden wäre, ohne Ermittlungen einzuleiten. Die Staatsanwaltschaft sieht also zumindest genug Substanz, um die Vorwürfe zu prüfen.

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Der Anwalt Jun wurde von keinem Mandaten beauftragt, sondern hat die Anzeige von sich aus erstattet: "Alle sagen immer, dass auf Facebook Volksverhetzung stattfindet und die Staatsanwaltschaft eigentlich ermitteln müsste. Aber niemand tut etwas. Deshalb haben wir uns eben darum gekümmert." Für ihn sei es nicht hinnehmbar, dass in Deutschland die "Community Standards" eines Unternehmens mehr gälten als das Grundgesetz.

Die Facebook-Manager machen sich seiner Meinung nach zumindest wegen der Verbreitung und Zugänglichmachung volksverhetzender Inhalte strafbar. Womöglich könne sogar Absatz 1 des Volksverhetzungsparagrafen greifen - dann würde das Unternehmen keine bloße Verbreitungshandlung begehen. Wenn ein Plattformbetreiber wisse, dass sich auf seiner Webseite entsprechende Inhalte befänden und er nicht dagegen vorgehe, trage er aktiv zur Volksverhetzung bei.

Nordeuropa-Chef "ein ganz heißer Kandidat"

Am heutigen Montag stellt Jun noch eine weitere Anzeige gegen Martin Ott, den Nord-, Zentral- und Osteuropa-Chef von Facebook. Dieser wurde auf verschiedenen Veranstaltungen als " zuständig für die Community der deutschsprachigen Nutzer" vorgestellt und sei für Jun deshalb "ein ganz heißer Kandidat".

Bislang hat Jun 60 rassistische und verhetzende Kommentare als Beweismaterial eingereicht, darunter Beiträge, die offen zu Straftaten aufrufen. "Kugel in kopf und weg mit dem dreck" ist ein Beispiel. Gemeinsam mit der Anzeige gegen Ott will Jun eine aktualisierte Liste verschicken, die nun 105 Kommentare umfasst.

Facebook will die Kommentare nicht löschen

Ein Teil der Beiträge steht schon monatelang auf Facebook. Die Firma hält die Kommentare für vereinbar mit den " Community Standards" und lehnt es unter Berufung auf die Meinungsfreiheit ab, sie zu löschen. Bei Kommentaren jüngeren Datums rechtfertigt sich Facebook damit, dass man noch nicht dazu gekommen sei, die Beiträge mit der gebotenen Sorgfalt zu prüfen.

In der Vergangenheit wurden Aktivisten, die rassistische Postings der Polizei oder Staatsanwaltschaft meldeten, wiederholt massiv bedroht, manche mussten untertauchen. Die Betreiber des Blogs "Perlen aus Freital", das rassistische Kommentare öffentlich macht, arbeiten deshalb anonym und wollen ihre echten Namen nicht nennen. Jun weiß, dass er sich mit der Anzeige angreifbar macht. "Ich habe das mit meiner Familie abgesprochen und mich bewusst dafür entschieden", sagt er. Für ihn gehe es darum, die Verfassung zu verteidigen. "Das haben wir als Rechtsanwälte schließlich geschworen."

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