Urteil vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf:Aberkennung von Schavans Doktortitel ist rechtmäßig

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Rückschlag für die frühere Bildungsministerin in der Plagiatsaffäre: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf weist die Klage von Annette Schavan gegen das Titelentzugsverfahren der Uni Düsseldorf ab. Doch die CDU-Politikerin gibt sich kämpferisch.

Annette Schavan hatte große Hoffnungen in das Verfahren vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht gesetzt. Sie wollte auf juristischem Wege ihre wissenschaftliche und persönliche Ehre wiederherstellen. Doch dieser Wunsch zerschlägt sich am Donnerstagnachmittag: Die Vorsitzende Richterin Simone Feuerstein weist die Anfechtungsklage der früheren Bildungsministerin gegen die Aberkennung ihres Doktortitels durch die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf ab (Az: 15 K2271/13).

Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass Schavan in ihrer vor mehr als 30 Jahren eingereichten Dissertation "Person und Gewissen - Studien zu Voraussetzungen, Notwendigkeit und Erfordernissen heutiger Gewissensbildung" getäuscht hat. Dies stelle einen "gravierenden Verstoß gegen die wissenschaftliche Redlichkeit" dar. Das Gericht schließt sich dem Gutachter der Universität an, der in Schavans Arbeit mindestens 60 Täuschungsbefunde festgestellt hatte.

Schavan erwägt nach der Niederlage weitere rechtliche Schritte: "Wenn die schriftliche Fassung der Urteilsbegründung vorliegt, werde ich mit meinem Anwalt über das weitere Vorgehen beraten." Außerdem wehrt sie sich abermals gegen den Plagiatsverdacht, der zuerst von einem anonymen Plagiatsjäger im Netz aufgebracht worden war. "Den Vorwurf der Täuschung weise ich erneut entschieden zurück", so Schavan.

Richterin schmettert Beweisanträge ab

Die Uni Düsseldorf hatte der CDU-Politikerin ihre akademische Würde im vergangenen Februar aberkannt. Als Bildungsministerin war sie danach nicht mehr haltbar, kurz nach der Entscheidung ihrer Alma Mater trat sie von ihrem Amt zurück. Schavan hatte unmittelbar nach der Entscheidung der Uni Düsseldorf Widerspruch eingelegt und Klage beim Düsseldorfer Verwaltungsgericht eingereicht. Dadurch war der Beschluss der Hochschule bislang nicht rechtskräftig.

Bei mehrstündigen mündlichen Verhandlung heute war die 58-Jährige nicht geladen und auch nicht anwesend. Ihre Anwälte versuchten im Sitzungssaal III zu beweisen, dass das Verfahren der Uni "fehlerhaft zustande gekommen" und "materiell rechtswidrig" sei. So sei die Vertraulichkeit mehrfach durch "selektive Information der Öffentlichkeit verletzt" worden. Am Morgen stellten die Anwälte noch zwei Beweisanträge: Sie wollten den Doktorvater ihrer Mandantin als Zeugen laden und durch das Gericht ein neues Gutachten zur Zitierweise in den 80er Jahren einholen lassen. Die Vorsitzende Richterin lehnte die Anträge jedoch als unerheblich ab.

Der Plagiatsskandal und die Folgen haben Schavan nachhaltig getroffen, wie sie jüngst in einem Interview bekräftigte. Der Zeitung Sonntag Aktuell sagte sie: "Natürlich darf das Ganze nicht zu tiefen Raum in meinem Leben einnehmen. Ich muss das auf Distanz halten, aber an meiner Betroffenheit im Innersten hat sich nichts geändert." Was geschehen sei, "schadet nicht nur mir, sondern auch der Wissenschaft".

Die engagierte Katholikin, die demnächst als deutsche Botschafterin in den Vatikan gehen soll, hatte bereits vor dem Urteil angedeutet, im Falle einer Niederlage den Weg durch die Instanzen gehen zu wollen. "Es ist mehr als eine Dissertation", sagte sie Zeit online in Bezug auf ihre Arbeit, für die sie seinerzeit das Prädikat "sehr gut" erhielt. Sie sei es "der Wissenschaft schuldig", den Kampf um ihren verlorenen Doktortitel zu führen.

© SZ.de/AFP/dpa/jobr - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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