Jüngst fragten die Macher eines Kurzfilms die Bewohner einer Einrichtung der Behindertenhilfe in Westfalen: "Wissen Sie, was Inklusion bedeutet?" In ihren Antworten variiert die Ratlosigkeit: "Weiß ich nicht, kenne ich nicht, nie gehört." Eine Umfrage unter der Laufkundschaft auf den Marktplätzen dieser Republik würde kein anderes Ergebnis haben. Mit anderen Worten: Kaum einer weiß, was Inklusion bedeutet.
Es gibt einen erlesenen Zirkel von sozial- und bildungspolitischen Akteuren der Parteien, Universitäten und Sozialverbände, für die klar zu sein scheint, was gemeint ist. Sie kennen die Behindertenrechtskonvention (BRK) der Vereinten Nationen von 2006, in deren Präambel steht, es gehe darum, "den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern". Die Konvention wurde im März 2009 auch von Deutschland feierlich in Kraft gesetzt; sie ist nun als Bundesgesetz in Geltung.
Wie merkt aber nun das Volk etwas von diesem Völkerrecht? Diese Frage hat einerseits eine juristische Dimension: So ist es zum Beispiel nach der Ansicht des Präsidenten des Bundessozialgerichts, Peter Masuch, völlig offen, ob aus dem geltenden Gesetz auch irgendeine Anwendbarkeit folgt, zum Beispiel ein einklagbares Recht auf Arbeit für Menschen mit Behinderung.
Knappe Kassenlage
Die nationale Umsetzungspraxis leidet aber auch an der Kassenlage der öffentlichen Haushalte. Fast alle Landesparlamente haben Sparpakete beschlossen. Allein in diesem Jahr sollen in Nordrhein-Westfalen 150 Millionen Euro gekürzt werden. Die Politik aber macht sich unglaubwürdig, wenn sie zwar inklusionspolitischen Gestaltungswillen zur Schau stellt, für die Umsetzung aber die notwendigen Ressourcen nicht bereitstellt.
In Berlin meint der Inklusionsbeirat, es genügten drei zusätzliche Wochenstunden sonderpädagogischer Begleitung an Regelschulen - und schon können Kinder mit und ohne Behinderung dauerhaft gemeinsam lernen. Das ist ein beredtes Beispiel für diese Diskrepanz zwischen einer fulminanten Programmatik und ihrer fachlich desolaten, geradezu experimentellen Umsetzung.
Um von der finanziellen Ohnmacht abzulenken, greift die Politik zur rhetorischen Figur des Appells. Die zivilgesellschaftlichen Akteure, die Bürgerinnen und Bürger also, sollen sich einsetzen für eine Kultur der Anerkennung und der Gastfreundschaft. Es soll also der Bürger richten, was er erstens vermutlich noch gar nicht verstanden hat und was zweitens rechtlich reichlich unbestimmt bleibt.
Es geht, wie der Landesaktionsplan in NRW formuliert, um eine "Verinnerlichung des Inklusionsprinzips im Denken und Handeln sowie in den Einstellungen der verantwortlichen Menschen" - und um deren "Haltung". Das ist natürlich nie verkehrt. Das alltägliche Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung ist in Deutschland keine Normalität. Aber der Appell ans allgemein Menschliche genügt nicht, wenn die Inklusion eine Realität der politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse werden soll.