Schulen:Bündnis: Grundschulen mit verbindlichem Ganztag voranbringen

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Eine Schülerin meldet sich in einem Klassenzimmer. (Foto: Marijan Murat/dpa/Archivbild)

Kinder brauchen beste Bildung, berufstätige Eltern brauchen verlässliche Betreuungszeiten. Warum gibt es trotzdem kaum Grundschulen mit verpflichtendem Ganztagsangebot in NRW?

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Düsseldorf (dpa/lnw) - Bildungsgewerkschaften, Kommunal- und Elternverbände fordern von der Landesregierung, rechtliche Voraussetzungen für Grundschulen mit verpflichtendem Ganztagsangebot im Schulgesetz zu verankern. Das geht aus einem Appell von acht Verbänden hervor, der der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf vorliegt. Der ab 2026 schrittweise greifende Rechtsanspruch auf einen Platz in der sogenannten Offenen Ganztagsschule (OGS) sollte als Chance für einen weiteren Schritt genutzt werden, heißt es dort. „Familien benötigen verlässliche Ganztagsschulzeiten mit qualitativ hochwertiger Betreuung und Bildung.“

Bei offenen Ganztagsschulen ist die Nutzung des Angebots grundsätzlich freiwillig. In den neuen Leitlinien des NRW-Schulministeriums zur Umsetzung des Rechtsanspruchs ab 2026 heißt es aber: Nach der Anmeldung ist die Teilnahme verbindlich. Bei der sogenannten gebundenen Ganztagsschule ist die verbindliche Nachmittagsbetreuung für alle Kinder dort Pflicht - ebenso wie für den Träger selbst, der das Angebot dann an allen Schultagen sicherzustellen hat.

Bedarf vorhanden, aber kaum Angebote

„Derzeit sind mehr als 90 Prozent der Grundschulen in NRW offene Ganztagsgrundschulen“, heißt es in dem gemeinsamen Aufruf der Verbände. Gebundenen Ganztag gebe es an den Grundschulen in NRW „aktuell fast nicht, obwohl Bedarfe vorhanden sind“. Jetzt solle die Landesregierung die ohnehin anstehende Neuregelung des Ganztags als bildungspolitische Chance nutzen.

„Wir wollen, dass überall dort, wo der örtliche Konsens besteht, auch Schulen des gebundenen Ganztags entstehen können“, fordern die Verbände. „Eltern soll die Wahlfreiheit eröffnet werden, neben dem offenen Ganztag auch die Förderung ihres Kindes im gebundenen Ganztag zu ermöglichen.“ Wo eine Schulgemeinschaft dies im Einvernehmen mit dem örtlichen Träger beschließe, solle eine gebundene Ganztagsgrundschule eingerichtet werden.

„Wir fordern daher die Landesregierung und den Landesgesetzgeber auf, nicht nur die offene Form des Ganztags zu regeln, sondern auch die rechtlichen Voraussetzungen für die Möglichkeit zur Einführung eines gebundenen Ganztags mit verlässlichen Schulkonzepten und verbindlichen multiprofessionellen Personalstandards zu schaffen“, heißt es im Appell. So könnten auch die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten verbessert und einheitliche Mindeststandards formuliert werden. „Der drohende Fachkräftemangel im offenen Ganztag ist auch der Tatsache geschuldet, dass in der bisherigen Ausgestaltung keine existenzsichernden Arbeitsplätze entstehen können.“

Mehr Zeit, um Lernlücken zu schließen

Das Bündnis fordert: „Mehr Zeit zum Lernen, mehr Zeit für individuelle Unterstützung von Kindern, ein gutes Mittagessen, ein ganzheitliches Konzept zur Förderung der sozialen Entwicklung von Kindern, die Integration von Sport und kultureller Bildung.“ Einen solchen festen schulorganisatorischen Rahmen über den gesamten Tag mit einer besseren Verzahnung von Vor- und Nachmittagsangeboten sollte das Land sich leisten.

„Die Landesregierung und der Landtag NRW haben es in der Hand, dieses Möglichkeitsfenster für Eltern und Kinder, für die Grundschulen in NRW zu öffnen“, unterstreichen die Verbände. Getragen wird der Appell von den Landesverbänden des Städtetags, des Städte- und Gemeindebunds, der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, dem Verband Bildung und Erziehung, dem Landeselternbeirat der Kindertageseinrichtungen, der Landeselternkonferenz, der Landeselternschaft Grundschulen und dem Grundschulverband.

© dpa-infocom, dpa:240323-99-439076/2

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