Bundesverwaltungsgericht zu Lehrer-Streik:Das beste beider Welten

Womöglich kommt es doch noch irgendwann: das Streikrecht für Lehrer. Doch dann können Beamte im Schuldienst nicht darauf vertrauen, dass ihnen das beste beider Welten zugestanden wird und alle Privilegien für Staatsdiener erhalten bleiben.

Ein Kommentar von Wolfgang Janisch

Vorerst zumindest hat sich die Hoffnung der Gewerkschaften, den Arbeitskampf künftig effektvoll ins Klassenzimmer zu tragen, zerschlagen: Beamtete Lehrer dürfen nicht streiken. Was aber nicht das letzte Wort sein muss, sagt das Bundesverwaltungsgericht. Der Gesetzgeber muss nun prüfen, ob die Lockerungen beim Streikrecht für Beamte - mehrfach vom Menschenrechtsgerichtshof angemahnt - am Ende nicht doch für deutsche Lehrer gelten muss.

Das Problem an die Parlamente zu überweisen ist eine kluge Entscheidung. Ein Beamtenstreikrecht wäre eine grundstürzende Änderung, die ein Gericht nicht selbst vornehmen sollte. Zumal Lösungen jenseits von Schwarz oder Weiß denkbar sind: etwa eine stärkere Beteiligung der Berufsverbände an der Festlegung der Beamtenbesoldung, womöglich auch ohne Streikrecht. Darüber sollten gewählte Volksvertreter befinden.

Zweifelhaft ist nach dem Urteil zudem, was die Lehrer dabei gewinnen können. Das Streikrecht, so deutet das Gericht an, ist nicht kostenlos zu haben, sondern müsste durch Einbußen etwa bei der Bezahlung erkauft werden. Das klingt nach einer leisen Drohung, ist aber letztlich konsequent. Lehrer müssen nicht verbeamtet sein. Aber wenn sie es sind, gibt es keinen Grund, ihnen das Beste aus beiden Welten zuzuerkennen: das Streikrecht der Angestellten und alle Privilegien des Beamtentums.

© SZ vom 28.02.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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