Urteil des Bundesverwaltungsgerichts:Lehrer dürfen auch künftig nicht streiken

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Zu besonderer Loyalität verpflichtet: Das Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig hat die Disziplinarstrafe gegen eine Lehrerin bestätigt, die 2009 an Warnstreiks teilgenommen hatte. Die Richter fordern Änderungen am Beamtenrecht.

Verbeamtete Lehrer dürfen auch weiterhin nicht streiken. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig entschieden. Für sie gelte ein generelles Streikverbot schon allein aufgrund ihres Status'. Beamte in Deutschland sind zur besonderen Loyalität gegenüber ihrem Dienstherrn verpflichtet.

Die Regelung sei ein wesentlicher Bestandteil des in sich austarierten Gefüges von Rechten und Pflichten der Staatsdiener, hieß es. Zugleich verlangten die Richter für die Zukunft Änderungen am Beamtenrecht. Der Gesetzgeber müsse Widersprüche zur Europäischen Menschenrechtskonvention beseitigen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sieht darin ein Streikrecht auch für Angehörige des öffentlichen Dienstes, sofern diese nicht hoheitlich im Namen des Staates tätig sind - wie zum Beispiel Polizisten.

Hintergrund des Leipziger Urteils war die Klage einer ehemals verbeamteten, inzwischen aber aus dem Schuldienst ausgeschiedenen Lehrerin. Gegen sie war 2009 eine Disziplinarmaßnahme verhängt worden, nachdem sie sich an Warnstreiks beteiligt hatte. Die Leipziger Richter bestätigten die Strafe, setzten die Geldbuße allerdings von 1500 auf 300 Euro herab.

Definition von Status und Funktion

Strittiger Punkt, das zeigte sich im Verlauf der Verhandlung, ist vor allem die Definition von Status und Funktion verbeamteter Lehrer auch im Vergleich zu anderen Beamten. Der Senat warf die Frage auf, ob die Menschenrechtskonvention nicht in allen Ländern gleichermaßen angewendet werden sollte. Das Land NRW, damaliger Dienstherr der Lehrerin, argumentierte unter anderem damit, dass in anderen Ländern auch Angestellte des öffentlichen Dienstes unter das Disziplinarrecht fielen, in Deutschland aber nur Beamte - was die Vergleichbarkeit erschwere.

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Von Ina Reinsch

Selbst der Lehrerverband hatte sich vor der Urteilsverkündung gegen ein Streikrecht für Beamte ausgesprochen. Der Staat sorge für ein vernünftiges Auskommen der Lehrer, sagte Verbandspräsident Josef Kraus im ARD-Morgenmagazin, dafür dürfe er als Gegenleistung verlangen, dass diese auf gewisse Rechte verzichteten. Ähnlich äußerte sich der Vorsitzende des Deutschen Beamtenbundes, Klaus Dauderstädt. "Das ist ein ausgewogenes Verhältnis, was der Beamte an Rechten und Pflichten hat", sagte er in der ARD.

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