Bildungsministerium:Reaktion auf Kritik: Streit nur um Formulierung

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Eva Feußner (CDU), Bildungsministerin von Sachsen-Anhalt spricht einer Pressekonferenz zum Start des neuen Schuljahres zu den Medienvertretern. (Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa)

Die Aufregung um eine Stellenbesetzung im Bildungsministerium liegt schon länger zurück. Inzwischen geht es um die Frage: Hat die Behörde Parlament und Medien korrekt informiert?

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Magdeburg (dpa/sa) - Das Bildungsministerium hat Vorwürfe der Opposition zurückgewiesen, unwahr auf Anfragen geantwortet zu haben. „Letztlich ist das ein Streit über eine Formulierung“, sagte ein Sprecher von Ministerin Eva Feußner (CDU) am Freitag auf Nachfrage. Dabei ging es um eine geplante Stellenbesetzung im Kontext der Intel-Ansiedlung in Magdeburg und die Einleitung eines Disziplinarverfahrens.

Hintergrund der Kritik sind Antworten des Bildungsministeriums an Abgeordnete und Medien. Die Stelle soll einem Schulleiter im Herbst 2022 mehrere Wochen vor der offiziellen Ausschreibung angeboten worden sein, er bekam sie schließlich nicht. Staatssekretär Frank Diesener musste gehen, in den Fokus war aber auch ein weiterer Mitarbeiter des Ministeriums geraten.

Dabei geht es insbesondere um die zeitliche Abfolge. Der „Magdeburger Volksstimme“ teilte das Bildungsministerium im Juni 2023 mit: „Ein Disziplinarverfahren wurde eingeleitet.“ Auch in der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Susan Sziborra-Seidlitz (Grüne) hieß es im September: „Das Disziplinarverfahren gegen die genannte Person ist eingeleitet.“ Im Januar 2024 wurde jedoch mitgeteilt, der Beamte sei erst am 5. Dezember 2023 über die Einleitung des Verfahrens informiert worden.

Die Grünen-Politikerin warf dem Bildungsministerium daraufhin vor, sich unwahr geäußert zu haben. Die Einleitung des Disziplinarverfahrens hätte eine unverzügliche Information des Mitarbeiters darüber erfordert, so die Kritik. „Dass diese, wie später zugegeben, erst im Dezember erfolgte, lässt nur den Schluss zu, dass das Verfahren tatsächlich erst zum Ende des Jahres eröffnet wurde“, sagte Sziborra-Seidlitz.

Das Bildungsministerium sieht das anders. „Vorermittlungen sind essenzieller Bestandteil eines Disziplinarverfahrens“, sagte der Sprecher am Freitag. Letztlich basiere die Kritik auf einer „Formulierungsungenauigkeit“ und der Frage, wann genau ein Verfahren im Gange, eröffnet oder eingeleitet sei. Konkrete Fragen dazu, an welchem Tag das Disziplinarverfahren genau eingeleitet wurde, beantwortete das Bildungsministerium der dpa nicht.

© dpa-infocom, dpa:240216-99-13311/3

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