Zweitwohnungen:Besteuerung nach Stufenmodell ist rechtens

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Verwaltungsgerichtshof hebt Münchner Urteil zur Zweitwohnungssteuer auf

Die von vielen bayerischen Gemeinden erhobene Zweitwohnungssteuer ist nach Ansicht des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs rechtens. Der VGH hob in einem am Dienstagabend öffentlich gemachten Urteil einen gegenteiligen Richterspruch des Verwaltungsgerichts München vom Oktober 2015 auf. Dieses hatte auf die Klagen zweier betroffener Eigentümer hin die Zweitwohnungssteuer in den oberbayerischen Gemeinden Schliersee und Bad Wiessee verworfen, weil deren Stufenmodell zur Berechnung der Steuer zu grob sei und gegen das Gebot der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit verstoße. Nach dem Stufenmodell, wie es die Mustersatzung des bayerischen Gemeindetags vorsieht, zahlen etwa Bewohner, deren Wohnung zwischen 1250 und 2500 Euro im Jahr kostet, 225 Euro Zweitwohnungssteuer pro Jahr. Kostet ihre Wohnung nur einen Cent mehr, rutschen sie in die nächste Besteuerungsstufe, die Steuer erhöht sich auf 450 Euro pro Jahr. Das bedeutet: Wer wegen eines Cents zu viel in die nächste Stufe rutscht, zahlt 18 Prozent Steuern, während ein besser Betuchter am oberen Ende der selben Stufe nur neun Prozent zahlt, also halb so viel. Zwei Wohnungseigentümer sahen darin den Gleichheitsgrundsatz verletzt und klagten unter Berufung auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Januar 2014. Darin hatten die obersten Richter eine ähnliche Stufenregelung für die Stadt Konstanz gekippt.

Demgegenüber folgte der bayerische Verwaltungsgerichtshof nun der Auffassung der beiden Gemeinden und des bayerischen Gemeindetags, von dem die auch in mehr als 100 anderen bayerischen Kommunen angewandte Mustersatzung für die Steuer stammt. Ihrer Ansicht nach ist ein Stufenmodell nach Wohnfläche die einzig praktikable Art, die Steuer zu berechnen. Für jede einzelne Wohnung jährlich den genauen Markt- oder Mietwert zu ermitteln, sei in den Rathäusern kaum zu leisten. Der VGH lässt in seinem Urteil eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu. Einer der Wohnungseigentümer hatte schon während der mündlichen Verhandlung angedeutet, diese Möglichkeit zu nutzen. Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts München sorgte die Steuer auch in anderen Gemeinden für Diskussionen. So schaffte Inning sie vorübergehend ab, Bad Tölz modifizierte seine Zweitwohnungssteuer.

© SZ vom 06.05.2016 / kpf , SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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