Seit sechs Jahren ist Gustl Mollath in insgesamt drei Psychiatrien in Bayern untergebracht gewesen, zurzeit in der geschlossenen Abteilung des Bezirkskrankenhauses Bayreuth. Ein Unterstützerkreis fordert seit Jahren, Mollath für gesund zu erklären und freizulassen. Für die Leute, die für den 55-Jährigen kämpfen, ist der Fall ein Justizskandal: Mollath habe einen Banken- und Schwarzgeldskandal aufdecken wollen. Daraufhin sei er für krank erklärt worden.
Der Fall beschäftigte schon einmal den Landtag, im März wies Justizministerin Beate Merk (CSU) entsprechende Vorwürfe entschieden zurück. Auch CSU, FDP und SPD mahnten zur Mäßigung: Es gebe nicht "den Hauch eines Anfangsverdachtes, dass die Psychiatrie missbraucht" wurde, sagte Franz Schindler (SPD), der Vorsitzende des Rechtsausschusses.
Doch jetzt könnte sich der Fall grundlegend ändern: Ermittlungen von Steuerfahndern legen inzwischen nahe, dass zumindest Teile der Vorwürfe, die Mollath vor neun Jahren der Staatsanwaltschaft angetragen hatte, stimmen könnten. Mollath zufolge hat seine inzwischen von ihm geschiedene Frau, die bei der Hypo-Vereinsbank beschäftigt war, hinter dem Rücken der Bank diverse Schwarzgeldgeschäfte für Kunden abgewickelt. Einen Schnellhefter mit entsprechenden Vorwürfen hatte er 2003 der Staatsanwaltschaft übergeben.
Abstruses Sammelsurium oder stichhalte Beweise?
Am 8. März 2012 hatte Justizministerin Merk diese Akte als "abstruses Sammelsurium" bezeichnet, das keinen Beweiswert für die von Mollath angezeigten Schwarzgeldverschiebungen liefere. Freie Wähler, Grüne und SPD halten Merks Aussage nun für äußerst fragwürdig. Mollaths Angaben hätten sehr wohl beweiskräftige Unterlagen enthalten. Dies habe die Ministerin in ihrer Rede vor dem Landtag "geflissentlich unter den Tisch fallen lassen", kritisiert die Grünen-Abgeordnete Christine Stahl.
So habe Mollath der Staatsanwaltschaft Buchungsanordnungen seiner damaligen Ehefrau für in der Schweiz geführte Nummernkonten übergeben. Die Anordnungen waren unterschrieben von Kontoinhabern und adressiert an einen Abteilungsleiter einer Schweizer Bank. Auch der Schriftverkehr Mollaths mit der Bank, bei der seine Frau angestellt war, sei weitergeleitet worden: Mollath wandte sich darin gegen die angeblichen Schwarzgeldgeschäfte - und forderte, diese zu stoppen.
Dies alles habe Merk verschwiegen. "Ob aus Unfähigkeit oder Vorsatz", die Wahrheit habe Merk im Ausschuss "offensichtlich nicht gesagt", moniert SPD-Abgeordnete Inge Aures.
Kunden, die auf den Mollath-Listen standen, sehen sich inzwischen mit Anfragen der Finanzämter konfrontiert. So wird in einem Schreiben der Nürnberger Steuerfahnder, das der Süddeutschen Zeitung vorliegt, einem Steuerberater eines der Bankkunden mitgeteilt, die Fahnder hätten Erkenntnisse, dass der Mandant "Kapitalanlagen in der Schweiz hat beziehungsweise hatte".
Die Erkenntnisse bezögen sich nicht auf einen Kunden, sondern auch auf weitere Personen. Es habe sich gezeigt, dass die Erkenntnisse "in mehreren Fällen zutreffend waren". Kurzum: Auf der Liste fanden sich Fälle, die sich inzwischen als durchaus stichhaltig erweisen.
Mollath war nach eigener Darstellung in Streit mit seiner Frau geraten, weil diese sich nicht von den Schwarzgeldgeschäften habe abbringen lassen. Die Frau zog aus und zeigte ihren Mann an: Er habe sie geschlagen und gewürgt. Mollath streitet dies bis heute ab. Seinen Unterstützern zufolge liege es dagegen nahe, dass die Frau die Vorwürfe gegen ihren Mann erfunden haben soll, um ihn ruhigzustellen. Ebenso bestreitet Mollath den zweiten Vorwurf, der 2003 in Nürnberg erhoben wurde. Er soll angeblichen Verbündeten seiner Frau die Reifen zerstochen haben.
Wegen fehlender Schuldfähigkeit wurde Mollath freigesprochen. Er leide unter einer wahnhaften Störung, urteilte ein Gutachter: Diese bringe es mit sich, dass Mollath viele Personen, mit denen er zu tun habe, mit einem angeblichen Schwarzgeldskandal in Verbindung bringe. Weil gewaltsame Übergriffe immer wieder möglich seien, ordnete das Gericht die Unterbringung in einer Psychiatrie an.
Mollath saß zunächst im Bezirkskrankenhaus Erlangen ein, danach in Bayreuth und Straubing, inzwischen wieder in Bayreuth. Diverse Sachverständige haben das Erstgutachten inzwischen bestätigt, die Unterbringung wird einmal pro Jahr überprüft. Eine Revision gegen das Nürnberger Urteil wurde vom Bundesgerichtshof 2007 verworfen.
Sechs Jahre später beginnen die Ermittlungen
Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Nürnberg, Antje Gabriels-Gorsolke, sagte der SZ am Dienstag, die Anklagebehörde habe Mollaths Akte zunächst nicht als Anzeige aufgefasst. Mollath habe den Hefter mit mehr als hundert Seiten während seiner eigenen Verhandlung am Gericht übergeben. Ermittlungen seien damals nicht aufgenommen worden. Erst 2012 habe man einen Prüfbericht der Hypo-Vereinsbank aus dem Jahr 2003 angefordert. Strafrechtlich relevante Vorgänge seien nicht festgestellt worden, die Steuerfahnder ermittelten daher auch weiterhin "ohne Auftrag der Staatsanwaltschaft".
Dass die Unterbringung Mollaths mit der übergebenen Akte etwas zu tun haben könnte, sei eine abstruse Unterstellung. Dass eine Vielzahl der an dem Verfahren Beteiligten - ein Amtsgericht, zwei Landgerichte, ein Oberlandesgericht, der Bundesgerichtshof, diverse Gutachter - sich zusammengetan hätten, um einen Verurteilten über Jahre hinweg in der Psychiatrie unterzubringen, nennt Gabriels-Gorsolke "abwegig".
Auch Merk nennt die Vorwürfe "absurd". Sie habe den Landtag umfassend informiert. Volksvertreter ließen sich für Mollath nun "einspannen". Florian Streibl (Freie Wähler) sieht das anders: Für ihn ist der Fall Mollath "ein Justizskandal ungeheuren Ausmaßes"