Zweifel an der Justiz:Wenn stichhaltige Beweise übersehen werden

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Ein Mann sitzt seit Jahren in der Psychiatrie, weil er angeblich unter wahnhaften Störungen leiden soll: Er wollte einen Banken- und Schwarzgeldskandal nachweisen. Seine Unterstützer wittern einen Justizskandal, doch Ministerin Merk nennt die Unterlagen "absurd".

Olaf Przybilla, Bayreuth

Justizministerin Beate Merk im Bayerischen Landtag

Die Opposition wirft Beate Merk vor, im März nicht die ganze Wahrheit gesagt zu haben.

(Foto: dpa)

Seit sechs Jahren ist Gustl Mollath in insgesamt drei Psychiatrien in Bayern untergebracht gewesen, zurzeit in der geschlossenen Abteilung des Bezirkskrankenhauses Bayreuth. Ein Unterstützerkreis fordert seit Jahren, Mollath für gesund zu erklären und freizulassen. Für die Leute, die für den 55-Jährigen kämpfen, ist der Fall ein Justizskandal: Mollath habe einen Banken- und Schwarzgeldskandal aufdecken wollen. Daraufhin sei er für krank erklärt worden.

Der Fall beschäftigte schon einmal den Landtag, im März wies Justizministerin Beate Merk (CSU) entsprechende Vorwürfe entschieden zurück. Auch CSU, FDP und SPD mahnten zur Mäßigung: Es gebe nicht "den Hauch eines Anfangsverdachtes, dass die Psychiatrie missbraucht" wurde, sagte Franz Schindler (SPD), der Vorsitzende des Rechtsausschusses.

Doch jetzt könnte sich der Fall grundlegend ändern: Ermittlungen von Steuerfahndern legen inzwischen nahe, dass zumindest Teile der Vorwürfe, die Mollath vor neun Jahren der Staatsanwaltschaft angetragen hatte, stimmen könnten. Mollath zufolge hat seine inzwischen von ihm geschiedene Frau, die bei der Hypo-Vereinsbank beschäftigt war, hinter dem Rücken der Bank diverse Schwarzgeldgeschäfte für Kunden abgewickelt. Einen Schnellhefter mit entsprechenden Vorwürfen hatte er 2003 der Staatsanwaltschaft übergeben.

Abstruses Sammelsurium oder stichhalte Beweise?

Am 8. März 2012 hatte Justizministerin Merk diese Akte als "abstruses Sammelsurium" bezeichnet, das keinen Beweiswert für die von Mollath angezeigten Schwarzgeldverschiebungen liefere. Freie Wähler, Grüne und SPD halten Merks Aussage nun für äußerst fragwürdig. Mollaths Angaben hätten sehr wohl beweiskräftige Unterlagen enthalten. Dies habe die Ministerin in ihrer Rede vor dem Landtag "geflissentlich unter den Tisch fallen lassen", kritisiert die Grünen-Abgeordnete Christine Stahl.

So habe Mollath der Staatsanwaltschaft Buchungsanordnungen seiner damaligen Ehefrau für in der Schweiz geführte Nummernkonten übergeben. Die Anordnungen waren unterschrieben von Kontoinhabern und adressiert an einen Abteilungsleiter einer Schweizer Bank. Auch der Schriftverkehr Mollaths mit der Bank, bei der seine Frau angestellt war, sei weitergeleitet worden: Mollath wandte sich darin gegen die angeblichen Schwarzgeldgeschäfte - und forderte, diese zu stoppen.

Dies alles habe Merk verschwiegen. "Ob aus Unfähigkeit oder Vorsatz", die Wahrheit habe Merk im Ausschuss "offensichtlich nicht gesagt", moniert SPD-Abgeordnete Inge Aures.

Kunden, die auf den Mollath-Listen standen, sehen sich inzwischen mit Anfragen der Finanzämter konfrontiert. So wird in einem Schreiben der Nürnberger Steuerfahnder, das der Süddeutschen Zeitung vorliegt, einem Steuerberater eines der Bankkunden mitgeteilt, die Fahnder hätten Erkenntnisse, dass der Mandant "Kapitalanlagen in der Schweiz hat beziehungsweise hatte".

Die Erkenntnisse bezögen sich nicht auf einen Kunden, sondern auch auf weitere Personen. Es habe sich gezeigt, dass die Erkenntnisse "in mehreren Fällen zutreffend waren". Kurzum: Auf der Liste fanden sich Fälle, die sich inzwischen als durchaus stichhaltig erweisen.

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