Zweifel an bayerischen Gerichten:Mollath erhält Hilfe aus Karlsruhe

Die Chancen von Gustl Mollath auf eine baldige Freilassung steigen. Nach SZ-Informationen zweifelt auch Generalbundesanwalt Range am korrekten Vorgehen bayerischer Gerichte in dem Fall - und das kurz vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

Von Uwe Ritzer

In schwarzen Roben demonstrierten am Freitag etwa 20 Anwälte vor dem Landgericht Regensburg. Als "113 Seiten Unverschämtheit" bezeichnete einer ihrer Sprecher, der Strafrechtler Jan Bockemühl, die Entscheidung des Gerichtes gegen eine Wiederaufnahme des Falles Gustl Mollath. Mollath, der Schwarzgeldvorwürfe gegen die Hypo-Vereinsbank erhoben hatte, sitzt seit sieben Jahren gegen seinen Willen in der forensischen Psychiatrie.

Die Entscheidung, wann und ob er gegebenenfalls bald frei kommt, wird jedoch nach Lage der Dinge nicht mehr in Regensburg, sondern in Karlsruhe fallen. Dort beschäftigt sich das Bundesverfassungsgericht mit einer Verfassungsbeschwerde Mollaths gegen seine Unterbringung, die der Freiburger Anwalt Michael Kleine-Cosack eingereicht hat. Mollaths Chancen stehen offenkundig gut, zumal nun auch der Generalbundesanwalt erhebliche Bedenken am Umgang mit ihm formuliert hat.

In einer Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht stuft Generalbundesanwalt Harald Range den Unterbringungsbeschluss des Oberlandesgerichtes (OLG) Bamberg vom 26. August 2011 als "unzureichend" ein. Das Gericht habe "nicht ausreichend belegt und konkretisiert", warum von Mollath angeblich weiter Gefahr ausgehe. "Zudem genügt der Beschluss nicht den Anforderungen für die Prüfung der Verhältnismäßigkeit", heißt es in der 25-seitigen Stellungnahme Ranges.

Mollath sitzt seit 2006 in der Psychiatrie, weil er im schuldunfähigen Zustand seine Frau verprügelt und Autoreifen von Widersachern zerstochen haben soll. Die Unterbringung wurde jährlich vom Landgericht Bayreuth und 2011 auch vom OLG Bamberg bestätigt - nach Ansicht des Generalbundesanwaltes mit einer dürftigen Begründung. So sei etwa der Umstand, dass Mollath jede Therapie und die Einnahme von Medikamenten ablehne, noch kein Beleg für seine anhaltende Gefährlichkeit.

Mollaths Anwalt Kleine-Cosack sieht sich bestätigt. "Dass der Generalbundesanwalt die Verfassungsbeschwerde ebenfalls als begründet ansieht, spricht für sich", sagte er. Sein Mandant werde seit Jahren von den Gerichten in Bayern in seinen Freiheitsrechten verletzt. Das dortige Justizministerium widerspricht: Der Generalbundesanwalt habe diese Frage gerade nicht beantwortet, sondern vielmehr erklärt, das müsse erst noch durch die zuständigen Fachgerichte geschehen.

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