Vor dem Haftantritt:Warum Hoeneß nicht nach Landsberg will

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Uli Hoeneß kommt im März am vierten Prozesstag als Angeklagter in den Gerichtssaal im Landgericht München II. (Foto: dpa)

Die JVA Landsberg hat einen guten Ruf und eine großzügigere Besuchsregelung als andere bayerische Gefängnisse. Uli Hoeneß hat trotzdem beantragt, seine Haft anderswo antreten zu dürfen. Er sieht seine Privatsphäre verletzt.

Von Annette Ramelsberger, München

Man kann sich mittlerweile recht gut vorstellen, in welcher Umgebung Uli Hoeneß die nächsten Monate verbringen wird. Ein schmaler Raum, Spind, Bett, Tisch, neben der Tür die Toilette, offen im Raum. An der Stirnseite ein Fenster, vergittert. Man weiß das deshalb so genau, weil die Justizvollzugsanstalt Landsberg nach dem Urteil gegen Hoeneß wegen Steuerhinterziehung Journalisten durch das Gefängnis geführt hat, um dem Interesse gerecht zu werden. Die Journalisten machten Bilder und beschrieben, was sie sahen - so wie es ihr Beruf ist. Allein, Hoeneß selbst findet es gar nicht gut, dass sich das nun jeder so lebhaft vorstellen kann.

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Darf man das? 150 Journalisten werden durch die Anstalt geführt, in die bald ein sehr berühmter Häftling einrücken wird. Reporter dürfen in die Zellen schauen, filmen und fotografieren. Fragen zu Einzelpersonen werden nicht beantwortet, deshalb entwickelt sich ein Spiel, bei dem alle über Uli Hoeneß reden, aber niemand den Namen sagen darf.

Von Stefan Mayr

Er hätte über seinen Aufenthalt in der Haft lieber den Mantel des Schweigens gedeckt und unschöne Einzelheiten lieber im Ungefähren gelassen. Hoeneß hat deswegen einen Antrag gestellt, in einer anderen Haftanstalt seine Strafe anzutreten. Weil er schon jetzt seine Privatsphäre verletzt sieht und zudem weitere Indiskretionen durch Häftlinge und Personal in Landsberg befürchtet. So argumentiert die Münchner Kanzlei Ufer Knauer, die ihn nun in Haftsachen vertritt.

Ein delikater Fall. Zunächst muss darüber die Staatsanwaltschaft München II entscheiden. Kein Kommentar, heißt es dort. Dann müsste das Justizministerium einwilligen. Kein Kommentar, heißt es auch dort. Ist ja auch schwierig, wo sich gerade noch der bayerische Ministerpräsident überschwänglich bei der Meisterfeier der Bayern über das Lebenswerk von Hoeneß ausgelassen hat. Horst Seehofer wäre sicher für Hoeneß' Wunsch aufgeschlossen. Doch vor Extrawürsten steht im Freistaat der "Bayerische Vollstreckungsplan". Der sieht vor, wie und wo ein Häftling seine Strafe antritt. In erster Linie ist der Wohnsitz ausschlaggebend, dann aber auch, ob der Mann zum ersten Mal in Haft ist oder schon öfter im Gefängnis saß.

Soll vom Vollstreckungsplan abgewichen werden, dann geht das nur, wenn "die Behandlung des Verurteilten oder seine Eingliederung nach der Entlassung hierdurch gefördert wird". Auf diese Resozialisierungsklausel wird sich Hoeneß berufen. Sehr viele Ausnahmen vom Vollstreckungsplan gibt es normalerweise nicht, höchstens mal, wenn ein Rollstuhlfahrer in die Haft kommt - und die vorgesehene Anstalt nicht barrierefrei ist.

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Für Hoeneß kamen von Anfang an zwei Haftanstalten in Frage: Landsberg und Bernau am Chiemsee. Auch dort gibt es eine Abteilung für Ersttäter. Auch Bernau liegt nahe bei seinem Wohnort, sodass Besuche der Familie möglich sind. Man erwartet nun, dass über Uli Hoeneß' Antrag noch diese Woche entschieden wird. Dann wird es ernst. Anfang Mai ging die schriftliche Urteilsbegründung an die Anwälte von Hoeneß, die haben zwei Wochen Zeit zur Prüfung. Danach bekommt Hoeneß die offizielle "Ladung zum Haftantritt", in der ihm mitgeteilt wird, wann und wo er sich einfinden soll.

Die Freiheit endet für Hoeneß spätestens Anfang Juni. In welchem Gefängnis auch immer.

© SZ vom 13.05.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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