Verordnung:Maskenpflicht im Job an allen Corona-Hotspots

Die am Sonntag abgeänderte und vom Gesundheitsministerium im Netz veröffentlichte siebte Infektionsschutzverordnung enthält für Corona-Hotspots eine Änderung zur Maskenpflicht am Arbeitsplatz. Dort heißt es: Die Pflicht zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung bestehe "auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte, insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen"; gleiches gelte für den Arbeitsplatz, zum Beispiel Schreibtische im Büro oder Standplätze in einer Fertigungshalle, soweit der Mindestabstand von 1,5 Metern "nicht zuverlässig eingehalten werden kann". Dies betrifft Landkreise und kreisfreie Städte, die einen Wert von mehr als 35 Neuinfektionen je 100 000 Einwohnern in sieben Tagen aufweisen. Deren Zahl lag am Sonntag bei 52 - mehr als die Hälfte aller Kreise. Hygienemaßnahmen, die bis dato womöglich freiwillig von Firmen befolgt wurden, sind also verpflichtend. Ein Sprecher des Ministeriums bestätigte auf Anfrage der SZ am Sonntag diesen Zusatz.

© SZ vom 19.10.2020 / ojo - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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