Verhandlung zur Verwandtenaffäre:Entscheidung über SPD-Klage erst im Mai

Die SPD fordert, dass die in die Verwandtenaffäre verstrickten Minister offenlegen, wie viel Geld tatsächlich geflossen ist. Vor dem bayerischen Verfassungsgerichtshof hat jetzt die Verhandlung begonnen. Bis zur Urteilsverkündung wird es allerdings noch etwas dauern.

Die höchstrichterliche Aufarbeitung der Verwandtenaffäre wird noch bis Mai dauern. Der Verfassungsgerichtshof will sein Urteil über die Klage der SPD-Landtagsfraktion erst am 22. Mai verkünden. Das sagte Gerichtspräsident Karl Huber nach der mündlichen Verhandlung in München am Donnerstag.

Die SPD will die Staatsregierung zur Auskunft daüber zwingen, wie viel Geld die fünf in die Affäre verwickelten Kabinettsmitglieder ihren Verwandten zahlten und wie viel Geld sie auf Order von Ministerpräsident Horst Seehofer an die Staatskasse zurücküberwiesen. Trotz Rückzahlbefehl Seehofers verweigert die Staatsregierung die Antwort, um welche Summen es sich dabei handelte.

Das Argument: Die Betreffenden hätten ihre Verwandtschaft nicht in den Ministerien beschäftigt, sondern in ihren Abgeordnetenbüros. Deswegen sei das Landtagsamt für die Beantwortung der Fragen zuständig, nicht aber die Staatsregierung, argumentierte Winfried Brechmann, der Leiter der Rechtsabteilung der Staatskanzlei. Die Mitarbeiterinnen hätten "keine staatliche Aufgabe erfüllt".

SPD-Fraktionschef Markus Rinderspacher und der von der SPD beauftragte Anwalt Michael Bihler hielten dagegen, dass die Affäre durch die Einmischung Seehofers zur Regierungsangelegenheit gemacht wurde. "Es ist ein beispielloser und historisch einmaliger Vorgang, dass ein Ministerpräsident seine Kabinettsmitglieder rügt und Wiedergutmachung anordnet", sagte Rinderspacher. Die Tätigkeiten als Abgeordneter und als Regierungsmitglied könne man "nicht trennscharf voneinander scheiden", sagte Anwalt Bihler. "Es gibt kein geteiltes Wissen."

© Süddeutsche.de/dpa/amm - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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