Verfassungsgerichtshof:Polizeiaufgabengesetz bleibt unverändert

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Das umstrittene bayerische Polizeiaufgabengesetz (PAG) bleibt vorerst unverändert. Der bayerische Verfassungsgerichtshof sieht keinen Anlass, das Gesetz vorläufig außer Kraft zu setzen. Einen entsprechenden Antrag hatte der Bund für Geistesfreiheit München und Bayern gestellt. Es handelt sich dabei laut Satzung um eine "Vereinigung von kirchenfreien Menschen mit freigeistiger, agnostischer oder atheistischer Anschauung".

Keine Auswirkungen hat die Ablehnung des Antrags auf die vom Bund für Geistesfreiheit eingereichte Popularklage gegen das PAG, über die das Gericht noch entscheiden muss. Schon jetzt heißt es in der Mitteilung des Gerichts aber, dass die Popularklage "nach überschlägiger Prüfung insofern offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat". In zwei Punkten aber beschreibt der Verfassungsgerichtshof die Erfolgsaussichten der Klage als offen. Genannt wird der Begriff der "drohenden Gefahr", der in der Novelle des PAG neu eingeführt wurde und in dem Kritiker eine Verletzung der bayerischen Verfassung sehen.

Denn auf dieser Grundlage kann die Polizei schon vor der Entstehung einer konkreten Gefahr in die Grundrechte von Menschen eingreifen. Ein weiterer Punkt ist die Ausdehnung des sogenannten Unterbindungsgewahrsams. Die bestehende Höchstdauer wurde von 14 Tagen auf drei Monate ausgedehnt und kann jeweils um drei Monate verlängert werden, wenn ein Richter zustimmt. Diese Regelung wurde von den Kritikern "Unendlichkeitshaft" genannt. In Augen der Kläger hat eine so lange Inhaftierung keinen präventiven, sondern strafrechtlichen Charakter.

Eine vorzeitige Aussetzung des Gesetzes sei dennoch nicht geboten. Denn die Richter stimmten zwar zu, "dass vor allem Freiheitsentziehungen für die Betroffenen äußerst schwerwiegende Grundrechtseingriffe beinhalten". Schwerer wiege jedoch das Interesse der Allgemeinheit, möglichst frühzeitig vor Gefahren für Leib, Leben und Gesundheit geschützt zu werden. Beim Verfassungsgerichtshof sind noch weitere Klagen gegen das PAG anhängig, darunter von SPD und Grünen. Nach Angaben einer Sprecherin wurde darüber allerdings noch nicht entschieden. Im vergangenen Jahr waren Zehntausende Menschen in Bayern gegen das schärfere Polizeirecht auf die Straße gegangen.

© SZ vom 13.03.2019 / nell, dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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