Verfassungsgerichtshof:AfD-Klage gegen Ilse Aigner erfolglos

Wieder eine Schlappe für die AfD vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof: Die höchsten bayerischen Richter lehnten es in einer am Freitag veröffentlichen Entscheidung ab, auf Antrag der AfD-Landtagsfraktion eine einstweilige Anordnung gegen Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) zu erlassen. Die AfD hatte Aigner einen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot vorgeworfen. Anlass des Rechtsstreits waren Aussagen Aigners bei einer Podiumsdiskussion "Lange Nacht der Demokratie" des Wertebündnisses Bayern Anfang Oktober. Aus Sicht der Rechtspopulisten verletzte Aigner mit Worten über das Auftreten der AfD im Landtag die ihr als Parlamentschefin auferlegte Neutralitätspflicht. Aigner hatte gesagt, die AfD betreibe "durchgängig Provokation und Abgrenzung gegenüber den ,Altparteien', wie die AfD die anderen Fraktionen nennt". Zu der Veranstaltung veröffentlichte der Landtag auf seiner Internetseite einen Bericht.

© SZ vom 05.12.2020 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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