Urteil:Jäger schießt auf Mann statt Wildschwein - Bewährungsstrafe

Er sei sich sicher gewesen, ein Tier vor dem Gewehr zu haben, beteuerte der Angeklagte. Stattdessen erwischte er einen anderen Jäger.

Er glaubte, auf ein Wildschwein zu schießen - tatsächlich verletzte er einen anderen Jäger lebensgefährlich: Das Amtsgericht Regensburg hat einen 43-jährigen Jäger zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten verurteilt, wie ein Sprecher mitteilte. Zusätzlich wird eine Geldstrafe von 3000 Euro fällig.

Der Angeklagte hatte ausgesagt, er sei fest davon ausgegangen, am Tattag im Oktober 2014 auf einem abgeernteten Feld ein Wildschwein gesehen zu haben. Der Schuss verletzte das Opfer schwer, der Mann lag sogar im Koma.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Jäger fahrlässige Körperverletzung vor: Er habe sein Schussziel nicht eindeutig identifiziert, das widerspreche den Jagdregeln. Die beiden Jäger wussten nicht, dass der jeweils andere zu der Zeit im Revier nahe Nittendorf im Landkreis Regensburg unterwegs war.

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Von Katja Auer

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