Umstrittene Anrechnung:Bundessozialministerium prüft Landespflegegeld

Nach dem Streit über das Familiengeld nimmt das Bundessozialministerium nun auch das Landespflegegeld genauer unter die Lupe. "Die Anrechnung des bayerischen Pflegegeldes auf die Grundsicherung wird derzeit geprüft", sagte ein Sprecher des Ministeriums am Donnerstag in Berlin. Es geht um die Frage, ob die 1000 Euro jährlich auf Sozialleistungen angerechnet werden. Schon beim Familiengeld ist das Bundessozialministerium der Ansicht, dass die Zahlungen mit der Grundsicherung verrechnet werden müssen. Der Bund hält das für nötig, damit deutschlandweit gleiches Recht gilt. Die bayerische Staatsregierung argumentiert, Ausnahmeregelungen im Sozialrecht machten die Anrechnung unnötig. Seit der Ankündigung durch Ministerpräsident Markus Söder ist umstritten, ob das Landespflegegeld angerechnet werden muss oder nicht.

© SZ vom 07.09.2018 / epd - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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