Im Traunsteiner Prozess um den Giftmord an einem Pflegebedürftigen fordert die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft für die angeklagte Tochter des Mannes. Der Staatsanwalt warf ihr am Montag in seinem Plädoyer am Landgericht niedrige Beweggründe und Heimtücke vor. Der Mann sei das Opfer eines "fast perfekten Mordes" geworden. Das Urteil soll nach Gerichtsangaben am Mittwoch fallen.
Laut Staatsanwaltschaft mischte die Frau ihrem Vater Gift in sein Lieblingsessen, saures Lüngerl. Zur Anklage kam es, weil andere Angehörige den Verdacht aufbrachten, der 75 Jahre alte Mann könnte eines nicht-natürlichen Todes gestorben sein. Sie erstatteten Anzeige. Die Leiche wurde daraufhin exhumiert.
Für die ebenfalls angeklagte Tochter der Frau und Enkelin des mutmaßlichen Opfers forderte die Staatsanwaltschaft sieben Jahre Haft wegen Beihilfe und unterlassener Hilfeleistung. Der Staatsanwalt ging in seinem Plädoyer nicht davon aus, dass die beiden Frauen die Tat gemeinsam planten und hielt der Enkelin ein Teilgeständnis zugute.
Die Verteidigung forderte Freispruch für die wegen Mordes angeklagte Mutter, weil ihr die Tat nicht habe nachgewiesen werden können. Für die Tochter forderten ihre Anwälte eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten wegen unterlassener Hilfeleistung.